Angebote der Ekomeritum-Gruppe umfassende Unterstützung bei der Erlangung einer Wassergenehmigung. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Erstellung eines wasserrechtlichen Genehmigungsantrags, sondern erstellen auch das erforderliche wasserrechtliche Gutachten und helfen beim Ausfüllen der erforderlichen Unterlagen. Bei Bedarf beteiligen wir uns auch an Verwaltungsverfahren vor staatlichen Verwaltungsbehörden.
Fachwissen gestützt auf Erfahrung bedeutet, dass Umweltschutz für uns keine Geheimnisse hat. Wir sind mit den Nuancen des Gesetzes bestens vertraut und beobachten ständig Gesetzesänderungen. Dadurch können unsere Mandanten rechtliche und finanzielle Konsequenzen vermeiden, die mit der Nichterfüllung bestimmter Verpflichtungen verbunden sind.
Wir bieten Dienstleistungen auf höchstem Niveau. Wir agieren zuverlässig und termingerecht. Wir hören immer auf die Bedürfnisse des Kunden und behandeln jeden Auftrag individuell, wobei wir die Besonderheiten und die Art eines bestimmten Projekts berücksichtigen. Dadurch ist es uns im Rahmen der ergriffenen Maßnahmen gelungen, zahlreiche wasserrechtliche Genehmigungen zu erhalten. Wir unterstützen unsere Mandanten auch bei dem Verfahren Abgabe einer wasserrechtlichen Erklärung.
Wir führen auch die notwendigen Messungen durch und erstellen entsprechende Berechnungen. All dies macht uns zu einem umfassenden Service. Wir arbeiten sowohl mit Privatpersonen als auch mit Unternehmen zusammen. Wir sind im ganzen Land tätig.
Die Erteilung der Wassergenehmigung ist im Wasserrechtsgesetz geregelt. Es beschreibt die Arten der Wassernutzung – gewöhnlich, gewöhnlich, besonders. (Art. 33 – Art. 36 IP). Nach seinen Bestimmungen sind wasserrechtliche Genehmigungen (auch wasserrechtliche Genehmigungen genannt) erforderlich, z.B. An:
(Artikel 389, 390 IP)
Auch für die Ansiedlung neuer Vorhaben in besonders hochwassergefährdeten Gebieten, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können, sowie für Neubauten ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich (§ 390 PW).
Kürzlich wurde das sogenannte wasserrechtliche Mitteilungen.
Gefordert sind unter anderem wasserrechtliche Anträge im Falle von:
Bau einer Plattform mit einer Breite von bis zu 3 m und einer Gesamtlänge von bis zu 25 m, was der Summe der Längen ihrer einzelnen Elemente entspricht (...);
Verlegen von Freileitungen für Strom und Telekommunikation durch andere Gewässer als Binnenwasserstraßen;
Bau eines Badestrandes oder Ausweisung eines gelegentlich zum Baden genutzten Ortes, auch im Küstenmeer;
Dauerentwässerung von Baugruben, Bau von Entwässerungsanlagen für Bauanlagen (...), Entwässerung von Baugruben oder von Probepumpen (...);
Ausführung von Fugen (…);
Sanierung des Grabens, bestehend aus der Herstellung eines Durchlasses oder eines anderen geschlossenen Querschnitts auf einer Länge von nicht mehr als 10 m (...).
(Artikel 394 des PW)
Für wasserrechtliche Genehmigungen/wasserrechtliche Meldungen ist nicht erforderlich:
Bau von Wasseranlagen zur Entnahme von Grundwasser zum Zweck der gewöhnlichen Nutzung von Wasser aus Einlässe bis zu einer Tiefe von 30 m (…);
Entnahme von Oberflächenwasser oder Grundwasser in einer durchschnittlichen jährlichen Menge von nicht mehr als 5 m3 pro Tag und Einleitung von Abwasser in Gewässer oder in den Boden in einer Menge von insgesamt nicht mehr als 5 m3 pro Tag für Zwecke der normalen Wassernutzung (…);
Wassereinlagerungen in Gräben;
Verhinderung des Wasserabflusses aus Entwässerungsanlagen;
Auffangen von Regen- oder Schmelzwasser mittels Entwässerungsanlagen (…).
(Artikel 395 des PW)
Die wasserrechtliche Einwilligung wird durch Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung (bzw. Annahme eines wasserrechtlichen Antrags) erteilt. Dazu müssen dem Antrag allerdings bestimmte Unterlagen beigefügt werden. Eines davon ist das wasserrechtliche Gutachten, bestehend aus einem beschreibenden und zeichnerischen Teil. Darin werden beispielsweise der Zweck und Umfang der bestimmungsgemäßen Wassernutzung, die Beschreibung und Lage der Wasseranlage oder die Beschaffenheit der von der wasserrechtlichen Genehmigung erfassten Gewässer festgelegt.
Bei den von uns erstellten wasserrechtlichen Gutachten handelt es sich um Dokumente, die allen formellen Anforderungen genügen. Sie werden nach detaillierten Regeln durchgeführt und unsere Experten verfügen über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen, die es ihnen ermöglichen, umfassende Beschreibungen der angenommenen Tätigkeiten und geplanten Wassergeräte und -anlagen zu erstellen.
Die Einhaltung der geltenden Standards bei wasserrechtlichen Untersuchungen hat für uns Priorität. Es vereinfacht das Verwaltungsverfahren und erhöht die Chance auf eine positive Prüfung des Antrags. Dank der umfassenden Kenntnis der wasserrechtlichen Vorschriften gelingt uns dies.
Im Laufe unserer Karriere haben wir eine Reihe von Operationen durchgeführt, z.B. An:
Einleitung von Abwasser in Gewässer,
Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser,
Einleitung von Industrieabwässern in die Kanalisation,
Ausführung von Wassergeräten.
Wie oben erwähnt, ist das wasserrechtliche Gutachten nicht das einzige erforderliche Dokument. Es ist auch erforderlich Entscheidung über die Standortbestimmung einer Gemeinwohlinvestition oder die Zustimmung des Eigentümers von Abwasseranlagen, wenn für die Einleitung von Abwässern, die besonders gewässergefährdende Stoffe enthalten, in die Kanalisation eine wasserrechtliche Genehmigung erteilt werden soll.
Das Verfahren zur Erlangung einer wasserrechtlichen Genehmigung beginnt mit der Einreichung eines Genehmigungsantrags durch den Investor. Die zuständige Verwaltungsstelle prüft die eingereichten Unterlagen und benachrichtigt nach Bestätigung der Vollständigkeit die Verfahrensbeteiligten. Obligatorisch sind:
Einrichtungen, die von der beabsichtigten Nutzung von Gewässern betroffen sind oder
Entitäten im Wirkungsbereich der geplanten Wasseranlagen.
Die Verfahrensbeteiligten können ihre Stellungnahmen und Anträge einreichen. Ihre berechtigten Interessen werden von der Behörde in der wasserrechtlichen Genehmigung durch die Anwendung einschlägiger Vorschriften berücksichtigt. Für die Entscheidung hat die Behörde 30 Tage Zeit. In der Praxis ist die Wartezeit für die Erteilung einer Genehmigung jedoch länger und liegt zwischen 2 und sogar 4 Monaten, da die Zeit, die den Verfahrensbeteiligten zur Stellungnahme zur Verfügung steht, und die Zeit für die Weiterleitung der Korrespondenz hinzugerechnet werden müssen.
Die Gebühr für die Erteilung einer Wassergenehmigung beträgt gemäß Art. 398 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 – Wasserrecht ist (Stand 1. Januar 2021):
92,23 PLN – für die Annahme einer wasserrechtlichen Mitteilung,
230,05 PLN – für die Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung,
Vielfaches der Gebühr für die Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung – wenn die Behörde aufgrund einer Entscheidung mindestens zwei Genehmigungen derselben Art erteilt, wird die Gebühr mit der Anzahl der erteilten Genehmigungen multipliziert, die Höhe der Gebühr darf jedoch 4601,08 PLN nicht überschreiten.
In den meisten Fällen wird eine Wassergenehmigung ausgestellt von: den regionalen Wasserverwaltungsämtern der polnischen Gewässer oder dem Direktor des polnischen Gewässereinzugsgebiets (Artikel 397 des PW).
Weitere Informationen unter den Links:
Das Material dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Auslegung des Gesetzes dar. Aufgrund möglicher Änderungen des geltenden Rechts sollten alle bereitgestellten Informationen überprüft und auf ihre Gültigkeit überprüft werden.