Erstellung und Genehmigung des Grundwasser- und Bodensanierungsplans.
Wir bieten Wasser- und Bodensanierung im Ex-situ- und In-situ-Verfahren an. Die von uns durchgeführten Aktivitäten sind:
Bei der Sanierung handelt es sich um die Durchführung von Maßnahmen zur Entfernung oder Reduzierung der Menge von Stoffen, die negative Auswirkungen auf den Boden und das Grundwasser haben können, sowie um die Kontrolle der Ausbreitung dieser Stoffe.
Maßnahmen, die zur Umsetzung des Sanierungsplans führen, ermöglichen unter anderem die Erkennung von: Bodeneigenschaften und Landbedeckung, die Nutzung des kontaminierten Landes und die Art der in dem Gebiet vorhandenen Schadstoffe.
Bodenuntersuchung Mithilfe dieser Methode wird der Ist- und Soll-Zustand für ein bestimmtes Gebiet ermittelt und der Gehalt an Stoffen ermittelt, die für die natürliche Umwelt und die menschliche Gesundheit besonders schädlich sein können.
Im Rahmen der Untersuchung wird auch eine geologische Beurteilung durchgeführt und die hydrogeologischen Verhältnisse ermittelt.
Eine genaue Erkennung ermöglicht die Planung einer geeigneten Methode und die Durchführung von Wasser- und Bodensanierungen.
Ex-situ-Rekultivierungsmethode – Durchführung von Sanierungsarbeiten außerhalb des Ortes (Fundortes) der Kontamination. Die Durchführung von Rekultivierungsarbeiten im Ex-situ-Verfahren besteht im Aushub des kontaminierten Bodens und seiner Behandlung (häufig in einem günstigeren Zeitraum als die Durchführung von In-situ-Arbeiten) sowie der Grundwasseraufbereitung.
Kontaminierter Boden wird, je nach Art der Kontamination, am häufigsten dem Verwertungsprozess unterzogen, wo er nach Reinigung und Aufbereitung in einen angemessenen Qualitätszustand für wirtschaftliche Zwecke genutzt werden kann.
In-situ-Rekultivierung (Sanierung). – ist die Durchführung von Sanierungsarbeiten im Bereich der Verschmutzungsstelle (Fundstelle), ohne dass der Boden bewegt werden muss.
Es gibt eine biologische Methode – die Intensive Bioremediation Technology (TIB), die es ermöglicht, Arbeiten an aktiven Objekten durchzuführen, ohne dass die gereinigten Bereiche außer Betrieb genommen werden müssen. Sanierungsarbeiten im In-situ-Verfahren erfordern einen längeren Zeitraum, der für den Reinigungsprozess aufgewendet werden muss.
Rechtsgrundlage: VERORDNUNG DES UMWELTMINISTERS zur Beurteilung der Kontamination der Erdoberfläche.
Das Material dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Auslegung des Gesetzes dar. Aufgrund möglicher Änderungen des geltenden Rechts sollten alle bereitgestellten Informationen überprüft und auf ihre Gültigkeit überprüft werden.