Geologische und technische Dokumentation – Ekomeritum

Geologische und technische Dokumentation

Werden bei Bodenuntersuchungen komplexe Bodenverhältnisse festgestellt, ist in der Regel die Erstellung zusätzlicher Dokumentationen erforderlich:

  • geologische und technische Dokumentation
    [Geologie- und Bergbaurecht],
  • Dokumentation von Baugrunduntersuchungen (geotechnische Fundamentbedingungen) [Verordnung des Ministers für Verkehr, Bauwesen und Seewirtschaft und Europäische Norm für Fundamente und Baukonstruktionen Eurocode 7].

Im Rahmen der geologischen und ingenieurtechnischen Dokumentation wird häufig eine Prognose der Auswirkungen der entworfenen Objekte auf die Umwelt und eine Beschreibung geodynamischer Prozesse (sofern vorhanden) erstellt.

Der Zeitaufwand für die Erstellung der geologischen und technischen Dokumentation hängt vom ausführenden Unternehmen, der Größe der Aufgabe und der Effizienz der Büros ab.

Geologisch-technische Dokumentation 1

Geologische und technische Dokumentationen bedürfen der Genehmigung.

Es wird auf der Grundlage des entwickelten und zur Genehmigung vorgelegten „Projekts der geologischen Arbeiten“ durchgeführt. Der Entwurf umfasst Angaben über das geplante Bauwerk, seinen Typ, seine Abmessungen, seine Tiefe und seine Gründungsmethode. Die Planung geologischer Bauwerke muss aufgrund der Fläche und Größe der Investition dem zuständigen Amt zur Genehmigung vorgelegt werden. In Warschau ist es das Amt für Umweltschutz. Die Projekte werden beim Bezirksamt eingereicht. Natürlich müssen Sie die Notwendigkeit berücksichtigen, Erläuterungen zu klärenden Fragen zu geben, die möglicherweise vom Amt gestellt werden. Laut Gesetz beträgt die Frist für die Prüfung des Projekts durch das Amt bis zu 30 Tage. In besonderen Fällen kann die Frist zur Genehmigung der Dokumentation auf 60 Tage verlängert werden.

Nach Erhalt der Entscheidung über die Genehmigung des Projekts durch das Bezirksamt besteht der nächste Schritt darin, Informationen über die Absicht, mit den Feldarbeiten zu beginnen, einzureichen, mit denen 14 Tage nach dem Datum der Übermittlung dieser Informationen begonnen werden kann.

Anschließend werden die konzipierten Bodenuntersuchungen im Rahmen von Labor- und Feldarbeiten durchgeführt.

Im nächsten Schritt werden die geologischen und ingenieurtechnischen Unterlagen erstellt und zur Genehmigung vorgelegt. Normalerweise dauert die Genehmigung etwa 3 Wochen. (Diese Entscheidung wird 14 Tage nach ihrer Veröffentlichung rechtskräftig).

In der Praxis vergehen von der Einreichung des geologischen Arbeitsplans bis zur Genehmigung der geotechnischen Dokumentation etwa drei Monate. In besonderen Fällen kann diese Zeit selbstverständlich verlängert werden.

Die geologische und ingenieurtechnische Dokumentation besteht aus einem beschreibenden Teil und einem grafischen Teil.

Die geologische und ingenieurtechnische Dokumentation enthält detaillierte Schlussfolgerungen und Empfehlungen zur Art der Entwässerung und Gründung.

Der grafische Teil umfasst Karten, die verschiedene Bereiche zeigen, z.B. geologische und technische Bedingungen, Abschnitte, Soundkarten. Darüber hinaus enthält es eine Tabelle mit geotechnischen Parametern und eine Zusammenfassung der Ergebnisse von Laboruntersuchungen von Boden und Wasser (sofern durchgeführt).

geologische und technische Dokumentation

Das Material dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Auslegung des Gesetzes dar. Aufgrund möglicher Änderungen des geltenden Rechts sollten alle bereitgestellten Informationen überprüft und auf ihre Gültigkeit überprüft werden.

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