Nebenprodukt – Erkennung eines Objekts oder Stoffes als Nebenprodukt

NEBENPRODUKT

Erkennung eines Gegenstands oder Stoffes als Nebenprodukt

Immer häufiger entscheiden sich Unternehmen dafür, die Anerkennung eines Gegenstands oder Stoffes als Nebenprodukt zu beantragen. Dies erleichtert bestimmte Prozesse während der Geschäftstätigkeit und ermöglicht auch eine einfachere Übertragung des Produkts auf andere Unternehmen zur Weiterentwicklung.
Nebenprodukt

Nebenprodukt. - Unter welchen Voraussetzungen kann Abfall als Nebenprodukt anerkannt werden?

Gegenstände oder Stoffe, die während des Produktionsprozesses entstehen und deren Herstellung nicht der Zweck ist, können als Nebenprodukt und gleichzeitig als Verlust angesehen werden Abfallstatuswenn die folgenden Bedingungen gemeinsam erfüllt sind:

Nebenprodukt

Die Erklärung über die Anerkennung des Gegenstands oder Stoffes als Nebenprodukt muss der Hersteller dem für den Ort seiner Herstellung zuständigen Woiwodschaftsmarschall vorlegen.

Der Erklärung über die Anerkennung eines Gegenstands oder Stoffes als Nebenprodukt sind Nachweise beizufügen, die bestätigen, dass die oben beschriebenen Bedingungen erfüllt sind. Beweismittel können in erster Linie Verträge sein, die die Verwendung eines Gegenstands oder Stoffes für bestimmte Zwecke bestätigen, oder positive Ergebnisse von Tests, die von Laboratorien durchgeführt wurden und die die Eigenschaften eines Gegenstands oder Stoffes bestätigen.

Die Entscheidung über die Anerkennung als Nebenprodukt wird nach Rücksprache mit dem Umweltschutzinspektor der Woiwodschaft getroffen, sofern die Stellungnahme positiv ist. Vor der Abgabe einer Stellungnahme hat der Woiwodschaftsinspektor für Umweltschutz das Recht, eine Inspektion durchzuführen, an der der Woiwodschaftsmarschall das Recht hat, teilzunehmen.

Stoffe oder Gegenstände, die die oben genannten Bedingungen und Anforderungen nicht mehr erfüllen würden, sind Abfall.

Ausnahmen bilden Futtermittel-Ausgangserzeugnisse und einige Holzverarbeitungsprodukte, für die andere Regeln gelten.

Der Minister kann per Verordnung detaillierte Kriterien für die Anerkennung eines Gegenstands oder Stoffes als Nebenprodukt festlegen.

Der für Klima zuständige Minister kann in Absprache mit anderen Ministern spezifische Kriterien für die Anwendung der Bedingungen für das Ende der Abfalleigenschaft für bestimmte Abfälle festlegen, darunter: Verwertung, Abfallverarbeitung.

Bei Änderungen im Produktionsprozess, in dem das Nebenprodukt entsteht, oder im Prozess, in dem es verwendet wird, ist der Hersteller des Nebenprodukts verpflichtet, die Anerkennung des Gegenstands oder Stoffes als Nebenprodukt erneut zu registrieren.

Entscheidungen über die Anerkennung eines Gegenstands oder Stoffes als Nebenprodukt werden für einen Zeitraum von maximal 10 Jahren getroffen.

Es ist nicht akzeptabel, Nebenprodukte und Nebenprodukte zusammen zu lagern Abfälle sowie die Lagerung von Nebenprodukten an Orten, die zur Abfalllagerung oder Deponierung vorgesehen sind.

Es ist auch nicht akzeptabel, Abfälle und Gegenstände oder Stoffe zu lagern, die den Abfallstatus verloren habensowie die Lagerung eines Gegenstands oder Stoffes, der seinen Abfallstatus verloren hat, an Orten, die zur Abfalllagerung oder Abfalllagerung vorgesehen sind.

Bestimmte Abfallarten können ihre Abfalleigenschaft verlieren, wenn sie nach einem Verwertungsverfahren, einschließlich Recycling, alle folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. der Gegenstand oder die Substanz wird üblicherweise für bestimmte, spezifische Zwecke verwendet,
  2. es einen Markt oder eine Nachfrage für solche Artikel oder Stoffe gibt,
  3. der Gegenstand oder Stoff den für die Verwendung zu bestimmten Zwecken festgelegten technischen Anforderungen und den Anforderungen der für das Produkt geltenden Vorschriften und Normen entspricht,
  4. die Verwendung des Gegenstands oder Stoffes keine negativen Auswirkungen auf das Leben, die Gesundheit oder die Umwelt des Menschen hat;

und die in den Vorschriften der Europäischen Union festgelegten Anforderungen erfüllen

Gegenstände oder Stoffe, die die oben genannten Bedingungen nicht mehr erfüllen, sind Abfall.

(Artikel 10, 11, 13, 14, 15 des Abfallgesetzes)

Das Material dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Auslegung des Gesetzes dar. Aufgrund möglicher Änderungen des geltenden Rechts sollten alle bereitgestellten Informationen überprüft und auf ihre Gültigkeit überprüft werden.

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