Umweltaudits - Umweltschutzaudit - Ekomeritum

UMWELTPRÜFUNGEN

Umweltschutzaudit

Umweltaudit ist der beste Weg, um zu überprüfen, ob ein Unternehmen seinen Umweltverpflichtungen nachkommt. Wir bieten Ihnen ein Audit durch Spezialisten mit Erfahrung auf diesem Gebiet an.

Der Service besteht aus einer Werksbesichtigung, der Besichtigung der zur Verfügung gestellten Materialien und Unterlagen sowie der Erstellung eines prägnanten Berichts. Nach Abschluss des Audits bieten wir auch Ad-hoc-Beratungen an und bieten bei zusätzlichem Bedarf die Fortsetzung der Zusammenarbeit durch die Erbringung der erforderlichen Zusatzleistungen im Bereich Dokumentation, Berichte und Messungen an.

Ekomeritum bietet Lärmmessungen und Beratungen zur Lösung des Problems, wenn Lärmtests ergeben, dass die zulässigen Werte der an die Umgebung abgegebenen Geräusche überschritten wurden.

Umweltaudit

Umfassendes Umweltschutzaudit

Umweltschutzaudit

Wir führen umfassende ökologische Prüfungen von Unternehmen und selektive Prüfungen von Umweltschutzbereichen durch. Wir passen den Umfang an die Bedürfnisse des Kunden an.

Abhängig von den Bedürfnissen des Kunden und dem vereinbarten Umfang können Audit und Bericht verschiedene Aspekte des Umweltschutzes abdecken – (z. B. Emission von Gasen und Staub in die Luft, WasseraufnahmeAbwasserentsorgung, Abfallmanagement, Lärmemissionen in die Umwelt usw.).

Ein umfassendes Umweltaudit (Umweltschutzaudit) umfasst sowohl einen Besuch der prüfenden Person auf dem Werksgelände als auch die Durchsicht von Aufzeichnungen, Berichten, Entscheidungen und oft auch Verträgen des Werks. Nach der Inspektion der Anlage und der Überprüfung der verfügbaren Materialien erstellt der Spezialist einen Umweltauditbericht, der in Schlussfolgerungen mündet, in denen mögliche Bereiche für die Reparatur nicht erfüllter Verpflichtungen beschrieben und Ergänzungen zu Dokumentationen, Berichten, Aufzeichnungen, Messungen und Inspektionen vorgenommen werden, einschließlich Geräte.

Umweltaudit. – Was ist der Zweck einer Umweltprüfung?

Umweltschutzaudit für bestimmte Tätigkeitsbereiche

Die Durchführung eines Umweltaudits ist beispielsweise nur im Bereich der Abfallwirtschaft im Unternehmen möglich Abfall produzieren oder im Unternehmen Abfall sammeln.
In einem solchen Fall konzentriert sich die prüfende Person nur auf die Analyse der Abfallwirtschaft und befasst sich nicht mit anderen Bereichen der Umweltnutzung der Anlage.

Umweltaudit im Rahmen der Anforderungen des Umweltmanagementsystems PN ISO 14001

Der Zweck des Umweltaudits besteht darin, Unregelmäßigkeiten aufzudecken und vor dem Audit des zertifizierenden Unternehmens nachzuweisen, damit das Werk Zeit hat, Ergänzungen und Korrekturmaßnahmen vorzunehmen. Bei der Vorbereitung auf ein Audit durch eine Zertifizierungsstelle sollte das Unternehmen so vorbereitet sein, dass es zu keinen Verstößen kommt oder deren Anzahl minimiert wird.

Inventar der Emittenten

Gelegentlich übernehmen wir im Rahmen freier Bearbeitungskräfte die Durchführung einer Emittenteninventur, um die Anlage auf die Durchführung einer Luftschutzuntersuchung vorzubereiten.
Die Leistung gilt für Anlagen, die uns mit Luftschutzuntersuchungen beauftragen und wird als gesonderter Auftrag im Zusammenhang mit der bei uns beauftragten Dokumentation durchgeführt.

Ziel der Umweltprüfung

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Wir sind von Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr erreichbar.

Telefonische Überprüfung der Bedürfnisse des Unternehmens im Bereich Umweltschutz

Im Rahmen des Telefongesprächs bieten wir die Anerkennung der Bedürfnisse Ihres Unternehmens im Bereich des Umweltschutzes an, die sogenannten MINI-AUDIT in Form eines TELEFONGESPRÄCHS, bei dem wir Ihre Bedürfnisse spezifizieren. Nach dem Gespräch können wir Ihnen ein Angebot für Dienstleistungen unterbreiten, die Ihre Probleme lösen.
Anhand eines kurzen Gesprächs ermitteln wir Bedarfe in folgenden Bereichen:

Regelung des formellen und rechtlichen Status im Bereich: Emissionen von Gasen und Staub in die Luft, Abfallbewirtschaftung, entnommenes Wasser, eingeleitetes Regenwasser und Schneeschmelze, Einleitung von Abwasser in die Kanalisation einer anderen Körperschaft,

Aufzeichnungen und Berichterstattung im Bereich Umweltschutz: Gebühren für die Nutzung der Umwelt, Ausfüllen von Berichten an KOBIZE, Aufzeichnungen in BDO,

Messungen und Prüfungen im Bereich Umweltschutz: in die Luft abgegebene Gase und Stäube, entnommenes Wasser, eingeleitetes Abwasser, erzeugter Lärm, erzeugter und verarbeiteter Abfall; Land,

die Notwendigkeit, Stichleitungen zu installieren, die Notwendigkeit, Abwasserabscheider zu verwenden, die Installation von Geräten zur Reduzierung der VOC-Emissionen.

Der Umfang des Audits wird jeweils individuell mit dem Kunden vereinbart. 

Hinsichtlich der Umfänge können wir Audits auf unterschiedliche Art und Weise gestalten, wobei der größte Nutzen für den Mandanten in einer umfassenden Kenntnis der von ihm zu erfüllenden Pflichten liegt.

Welche Bereiche können beispielsweise im Rahmen der Dienstleistung „Umweltaudit“ überprüft werden?

a) Emissionen von Gasen und Staub in die Luft,
b) Erzeugung, Verarbeitung, Sammlung und Transport von Abfällen,
c) Wassernutzung und Abwasserentsorgung (Wasserentnahme aus Zuläufen, Stauseen und Wasserläufen; Einleitung von Regen- und Schmelzwasser in Gewässer oder in den Boden; Einleitung von Abwässern mit besonders schädlichen Stoffen in die Kanalisation einer anderen Körperschaft).

– Berechnung der Gebühren für die Nutzung der Umwelt,
– Berichterstattung an die KOBIZE-Datenbank,
– Ausfüllen der BDO-Datenbank in verschiedenen Umfangen.

– Emissionen von Gasen und Staub in die Luft,
– Wasser aus Zuläufen und anderen Quellen,
– eingeleitetes Abwasser,
- Lärmemission,
- Abfall,
– Überprüfung der Dichtheit und ordnungsgemäßen Funktion von Umweltschutzeinrichtungen,
– Feststellung der Notwendigkeit der Installation von Messleitungen, eines Abscheiders für Erdölstoffe zur Vorbehandlung des Abwassers oder von Geräten zur Reduzierung von Gas- und Staubemissionen in die Luft (z. B. Geräte zur Reduzierung flüchtiger organischer Verbindungen).
- andere.

 Das Material dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Auslegung des Gesetzes dar. Aufgrund möglicher Änderungen des geltenden Rechts sollten alle bereitgestellten Informationen überprüft und auf ihre Gültigkeit überprüft werden.

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