Sie planen die Umsetzung eines Projekts, das dies kann einen erheblichen Einfluss auf die Umwelt haben natürlich, und Sie brauchen es Entscheidung über die Umweltbedingungen? Verlassen Sie sich nicht auf den Zufall! Bei EkoMeritum Group bereiten wir für Sie die notwendigen Unterlagen vor, damit Ihre Bewerbung alle formalen und rechtlichen Anforderungen erfüllt. Prüfen Sie, wie wir Ihnen helfen können.
Eine Entscheidung über die Umweltauflagen (auch Umweltbescheid genannt) ist häufig als unabdingbare Anlage zu einem Baugenehmigungsantrag erforderlich. Um diese zu erhalten, wird der Behörde eine detaillierte Beschreibung der Investition vorgelegt, um eine Bewertung ihrer Auswirkungen auf verschiedene Aspekte der Umwelt zu ermöglichen.
Das Fehlen erforderlicher Unterlagen oder deren Unvollständigkeit kann den gesamten Anlageprozess verzögern und manchmal zur Ablehnung des Antrags führen Erlass einer Entscheidung über die Umweltbedingungen. Wenn Sie sich umgehend auf die Hilfe unserer Experten verlassen, ist die Einleitung eines Verfahrens durch die Behörde garantiert und Sie ersparen sich unnötige Nerven. Hier erfahren Sie, was wir für Sie tun können.
Ekomeritum bietet die Erstellung von Dokumentationen an Projektinformationskarten oraz Berichte zur Umweltverträglichkeitsprüfung als Studien, die Anträgen auf Entscheidungen über Umweltbedingungen beigefügt sind.
Unsere Spezialisten unterstützen Sie Kenntnisse und Erfahrungen, damit die Unterlagen keine formalen und inhaltlichen Mängel aufweisen. Dank dessen ist das Verfahren in bezüglich des Erlasses einer Entscheidung über Umweltauflagen wird ohne unnötige Verzögerung fortgeführt.
Sie möchten, dass die dem Antrag beigefügten Unterlagen vorliegen Erlass einer Umweltentscheidung War es vollständig und korrekt ausgefüllt? Oder vielleicht fragen Sie sich, ob Sie sich überhaupt dafür bewerben müssen. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir werden alle Ihre Zweifel beantworten Investitionsumsetzung im Hinblick auf den Umweltschutz.
Entscheidung über die Umweltbedingungen für die Zustimmung zur Umsetzung des Projekts Es handelt sich um eine Verwaltungsentscheidung, die auf Antrag einer Einzelperson, eines Unternehmens oder einer Institution erlassen wird.
Es handelt sich um eine Entscheidung, die dem Erlass anderer Entscheidungen vorausgeht – den Beginn des Anlageprozesses. Wichtig ist unter anderem: In Vorbereitung und Durchführung von Wohnungsbauinvestitionen, Kommunikation und andere, da mit dem Bau nicht ohne Zustimmung begonnen werden kann.
Im Rahmen des Verfahrens o Erlass einer Entscheidung über die Umweltbedingungen Das Büro führt eine Analyse durch und entscheidet, ob das Projekt übermäßige Auswirkungen auf die Umwelt haben wird und somit ungünstige Auswirkungen auf die Umwelt hat. Der Zweck dieses Prozesses besteht darin, bestimmte Investitionen zu eliminieren, ungünstige Änderungen der Bedingungen in einem bestimmten Gebiet zu verhindern und den Investor über die Notwendigkeit zu informieren, einen anderen Standort zu finden oder die Investition aufzugeben, wenn sie unter anderen Bedingungen unrentabel sein könnte.
Dank unserer Bemühungen Viele Verwaltungsverfahren enden letztlich mit dem Erfolg des Investors erhält eine POSITIVE ENTSCHEIDUNG – ein Dokument mit dem Titel: ENTSCHEIDUNG ÜBER UMWELTBEDINGUNGEN.
Gemäß den Bestimmungen des Artikels 72 des Gesetzes über die Bereitstellung von Informationen über die Umwelt und ihren Schutz, Beteiligung der Öffentlichkeit w Umweltschutz und zu Umweltverträglichkeitsprüfungen (Gesetzblatt 2008, Nr. 199, Pos. 1227), Entscheidungen über Umweltbedingungen sind unter anderem erforderlich: bevor Sie Folgendes erhalten:
Es gibt viele Anlagen und Gebäude, für die wir bereits im Stadium der Beantragung einer Baugenehmigung eine Entscheidung über die Umweltbedingungen benötigen.
Es gibt zwei Gruppen von Projekten, die von der Entscheidung über die Umweltbedingungen erfasst werden. Das sind Investitionen:
a) voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben,
b) Investitionen, die stets erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben.
Die vollständige Liste ist in der Verordnung enthalten Ministerrat vom 10. September 2019 bezüglich möglicher Projekte einen erheblichen Einfluss auf die Umwelt haben (GBl. 2019, Pos. 1839).
In der oben genannten Verordnung werden Investitionsparameter (z. B. Fläche bzw. Produktionsmenge, Lagerkapazität/-tiefe) genau festgelegt, die bestimmen, ob Projekte als entscheidungspflichtig über die Umweltbedingungen einzustufen sind. Zu den in der Verordnung aufgeführten Investitionen zählen folgende Arten von Projekten:
Wohnsiedlung zusammen mit der dazugehörigen Infrastruktur;
Garagen, Parkplätze oder Parkhauskomplexe;
Industriegebäude, einschließlich der Bebauung mit Photovoltaikanlagen oder Speichern sowie der dazugehörigen Infrastruktur;
Einkaufszentren zusammen mit der dazugehörigen Infrastruktur und Freizeitparks;
Zucht und Zucht von Nerzen und anderen Tieren, Zucht bzw. Zucht von Fischen in Teichen verschiedener Art und Anlagen zum Gerben oder Veredeln von Leder;
Mischen, Emulgieren oder Verpacken chemische Zwischenprodukte und Produkte;
Installationen zu oberirdische Lagerung: Rohöl, Erdölprodukte, bestimmte Non-Food-Stoffe oder -Gemische, brennbare Gase, bestimmte fossile Brennstoffe
und andere Installationen oder Prozesse.
Erhalten Entscheidungen über Umweltbedingungen ist auch erforderlich, wenn der Unternehmer einen Antrag stellt Entscheidung geben:
Entscheidungen über Umweltbedingungen für gemeinsame Projekte werden getroffen von: Gemeindevorsteher, Bürgermeister, Stadtpräsident, Staroste oder Direktor der Regionaldirektion der Staatsforsten, die für den Standort der Investition zuständig ist.
Bei bestimmten Investitionen auf nationaler Ebene (größer oder in geschlossenen Gebieten, in Meeresgebieten oder als strategische Investitionen) ist dies der Regionaldirektor für Umweltschutz oder sogar der Generaldirektor für Umweltschutz.
Rechtsgrundlage: Art. 75 des Gesetzes über die Weitergabe von Informationen über (…).
Damit ein Antrag auf eine Entscheidung über Umweltbedingungen von der Behörde geprüft werden kann, muss er eine Reihe von Anhängen enthalten, darunter die oben genannten Projektinformationsblatt und/oder Bericht darüber Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt. Die Dokumente sollten außerdem Folgendes enthalten:
Sie sind sich nicht sicher, wie Sie die erforderlichen Anhänge erhalten? Bei EkoMeritum erzählen wir Ihnen alles. Kontaktieren Sie uns einfach.
Wenn der Antragsteller eine Entscheidung über eine Investition beantragt, für die keine Entscheidung über die Umweltbedingungen erforderlich ist (d. h. sie ist gesetzlich nicht als eine Investition mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt eingestuft, wie in der VERORDNUNG DES MINISTERRATS über Projekte aufgeführt, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können), sollte die für den Erlass der Entscheidung zuständige Behörde ein Dokument ausstellen, aus dem hervorgeht, dass keine Notwendigkeit besteht, eine Entscheidung zu beantragen. Normalerweise ist es so Mitteilung über die mangelnde Eignung des Projekts, um eine Entscheidung über die Umweltbedingungen zu erhalten.
Bei der Prüfung des Antrags des Investors berücksichtigt das Amt unter anderem die Auswirkungen der Investition auf die Umwelt. Er berücksichtigt die Auswirkungen der jeweiligen Investition auf ihre verschiedenen Aspekte: Luft, Wasser, Land, geschützte Naturgebiete. Das Büro wertet auch aus Auswirkungen von Lärmemissionen auf Nachbarflächen, Abfallmanagement im Hinblick auf die Möglichkeit der rechtmäßigen Entsorgung von Abfällen vom Grundstück, Minimierung der Menge ihrer Produktion oraz mögliche Abfallbehandlungsverfahren an ihrem Ursprungsort. Ein wichtiger Aspekt, den das Amt berücksichtigt, ist auch die Abwasserentsorgung und der Schutz der Umwelt vor deren negativen Auswirkungen.
Bei der Prüfung des Antrags (Lesen der das Projekt beschreibenden Dokumentation in Form eines Dokuments namens „Projektinformationsblatt“ oder „Bericht über die Umweltauswirkungen des Projekts“) bewertet das Amt die Auswirkungen der Investition während des Baus und des geplanten Betriebs.
1. Zu Beginn prüft die Entscheidungsbehörde, bei der der eingereichte Antrag eingereicht wird, dessen Vollständigkeit in formaler Hinsicht, z. B. ob dem Antrag Anlagen beigefügt sind (z. B. Kopien oder Originale erforderlicher Unterlagen). Fehlen sie, bittet er den Antragsteller um Ergänzung. Wenn die formelle Vollständigkeit des Antrags bestätigt ist, geht das Amt zu weiteren Aktivitäten über und bittet andere Behörden um Stellungnahmen.
2. Um die Meinung von drei Gremien einzuholen: der Regionaldirektion für Umweltschutz, Polnische Gewässer und Sanepid, sendet der Gemeindevorsteher oder der Stadtpräsident einen Antrag zusammen mit den beigefügten Unterlagen an diese. Aus diesem Grund ist der Antrag zusammen mit den das Projekt beschreibenden Unterlagen in mehreren Exemplaren beim Amt einzureichen. Jede der Prüfstellen hat das Recht, Klarstellungen zum Inhalt und Inhalt der dem Antrag beigefügten Unterlagen – die in 99,99 % der Verfahren verwendet werden – zu verlangen.
3. Nach Erhalt der Stellungnahme jedes der die Stellungnahme abgebenden Stellen beginnt das Amt, das die Entscheidung erlässt, mit der Vorbereitung.
4. Das Amt ist verpflichtet, den Beteiligten (z. B. unmittelbaren Nachbarn) die Möglichkeit zu geben, sich mit der Investition vertraut zu machen und sich mit dem Inhalt des vorbereiteten und erlassenen Beschlusses vertraut zu machen, bevor dieser rechtskräftig wird.
In jeder Phase des Verwaltungsverfahrens pflegen die Ämter in der Regel einen regen Briefwechsel mit dem Investor und den Parteien. Die Zeit dieser Korrespondenz (die Dauer des Hin- und Hersendens von Dokumenten) und die Zeit, die für die Beantwortung von Schreiben eingeräumt wird, werden nicht in die Zeit einbezogen, die der Gesetzgeber den Behörden für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens einräumt. Ämter nutzen häufig Datenschleusen durch die KPA (Verwaltungsordnung), um das Verfahren zu verlängern.
Nach Prüfung des Projektinformationsblatts kommt es vor, dass die für den Erlass einer Entscheidung zuständige Behörde anstelle einer Entscheidung über die Umweltbedingungen über die Notwendigkeit entscheidet, eine Umweltverträglichkeitsprüfung der Investition durchzuführen, d. h. über die Notwendigkeit, ein Dokument mit der Bezeichnung „Bericht über die Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt“ vorzulegen.
In manchen Fällen ist die für den Erlass einer Entscheidung zuständige Behörde bei der Prüfung des Antrags, dem das Projektinformationsblatt beigefügt ist, nicht in der Lage, auf dieser Grundlage eindeutig zu sagen, ob eine bestimmte Investition genehmigt werden kann. Die Behörde hält es für erforderlich, eine detaillierte Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. In einem solchen Fall zwingt die Entscheidung über die Notwendigkeit der Vorlage eines Dokuments mit der Bezeichnung „Bericht über die Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt“ den Investor dazu, eine detailliertere Analyse der Investition vorzulegen, darunter auch Modellierung der Ausbreitung von Gasen und Staub in der Luft und die Auswirkungen von Lärm auf die umliegenden Gebiete. Bei der Erstellung des Umweltverträglichkeitsberichts ist es üblich, das Verwaltungsverfahren bis zur Vorlage des Berichts durch den Antragsteller auszusetzen.
In der Entscheidung können zusätzliche Verpflichtungen auferlegt werden, darunter: Inventarisierung von Flora und Fauna, Inventarisierung von Bäumen und Sträuchern, Vorlage geotechnisches Gutachten z. B. Fundament des Tanks im Boden usw. Der Antragsteller, der eine positive Entscheidung erhalten möchte, muss die in der Entscheidung aufgeführten Anforderungen erfüllen.
Das Dokument „Bericht über die Auswirkungen des Projekts“ (Durchführung des Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens) soll dem Entscheidungsorgan der öffentlichen Verwaltung Auskunft darüber geben, ob der Eingriff der Investition in die Umwelt optimal geplant wurde und ob die Vorteile, die sich aus ihrer Umsetzung ergeben, die normalerweise unvermeidbaren Verluste in der Umwelt ausgleichen.
Sobald die entsprechenden Dokumente fertiggestellt sind, beantragt der Investor die Aussetzung des Verfahrens, indem er dem Amt gleichzeitig die Dokumentation „Bericht über die Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt“ und andere erforderliche Dokumente vorlegt. Anschließend führt das Amt weitere Aktivitäten durch, die darauf abzielen, die Prüfung des Antrags abzuschließen und schließlich eine Entscheidung zu erlassen. Auch in der Phase der Analyse der Dokumentation „Projektwirkungsbericht“ hat das Amt das Recht, die Regionaldirektion für Umweltschutz, polnische Gewässer und Sanepid zu konsultieren.
Sie möchten die Vorbereitung in Auftrag geben Projektfolgenabschätzung Spezialisten? Oder suchen Sie Unterstützung bei der Erstellung eines Umweltverträglichkeitsberichts? Wir kümmern uns gerne darum.
Gelegentlich kommt es vor, dass für den Anleger eine negative Entscheidung getroffen wird.
Durch die Erteilung einer negativen Entscheidung im Verfahren zur Prüfung des Antrags auf Entscheidung über die Umweltbedingungen in einem so frühen Stadium der Investition oder durch die Angabe von Anforderungen, die nicht erfüllt werden können, können unnötige weitere Kosten für den Investor vermieden werden.
Die Notwendigkeit, eine Entscheidung über Umweltbedingungen bereits in einem so frühen Stadium des gesamten Investitionsprozesses zu beantragen, d. h. im Prozess der Erlangung nachfolgender und notwendiger Entscheidungen, erscheint in jeder Hinsicht vorteilhaft. Es verhindert die Ausführung vieler unnötiger und zeitaufwändiger Aktivitäten, deren Sinnlosigkeit der Investor so schnell erkennt, dass er sich für einen Standortwechsel der Investition entscheiden kann, ohne Zeitverlust und unnötigen finanziellen Aufwand zu riskieren.
Das Dokument der Entscheidung über die Umweltbedingungen ist dem Antrag auf Erlass anderer Entscheidungen und Bescheide beigefügt.
Die DOŚ ist 6 Jahre lang gültig, sofern der Investor oder sein Bevollmächtigter innerhalb dieser Frist einen Antrag stellt oder einen Antrag auf eine andere erforderliche Genehmigung oder Genehmigung des Antrags im Investitionsverfahren stellt, dem die Entscheidung über die Umweltbedingungen eine notwendige Anlage ist.
Beispiel kann eine fristgerechte Einreichung eines Antrags auf eine Baugenehmigung darstellen bis zu 6 Jahre ab dem Datum, an dem die Entscheidung über die Umweltbedingungen getroffen wurde Finale.
Gesetz beschreibt auch einige Ausnahmen, die nicht unter diese Regel fallen.
Die ELD ist 10 Jahre gültig unter der Bedingung, dass die Einreichung eines Antrags/Mitteilung (in Form von Entscheidungen/Mitteilungen) über spätere Entscheidungen im Zusammenhang mit der Entscheidung über Umweltbedingungen im Investitionsverfahren (z. B. ein Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung) innerhalb von 10 Jahren ab dem Datum erfolgen wird, an dem die Entscheidung über Umweltbedingungen rechtskräftig geworden ist,
mit der zusätzlichen Bedingung, dass die Partei, die zuvor den Antrag auf Erlass der Entscheidung über die Umweltbedingungen gestellt hat, oder die Stelle, an die die Entscheidung über die Umweltbedingungen übertragen wurde, von der Behörde, die die Entscheidung über die Umweltbedingungen in erster Instanz erlassen hat, (vor Ablauf der Frist von 6 Jahren ab dem Datum, an dem die Entscheidung über die Umweltbedingungen rechtskräftig wurde) erhalten hat, dass die in der Entscheidung über die Umweltbedingungen oder in der Entscheidung über die Vereinbarung der Bedingungen für die Umsetzung des Projekts (falls erlassen) festgelegten Bedingungen für die Umsetzung des Projekts gültig sind.
Die Stelle wird auf Anfrage besetzt Dabei werden Informationen über den Zustand der Umwelt und die Möglichkeit der Erfüllung bestimmter Bedingungen berücksichtigt, die der Investor bei der Entscheidung über die Umweltbedingungen oder der Entscheidung über die Vereinbarung der Bedingungen für die Umsetzung des Projekts erfüllen muss.
Bewerbung für Stellung beziehen Die Stellungnahme ist der Behörde frühestens fünf Jahre nach dem Datum vorzulegen, an dem die Entscheidung über die Umweltbedingungen rechtskräftig geworden ist, und die Stellungnahme erfolgt durch eine Entscheidung, gegen die Berufung eingelegt werden kann.
Das Material dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Auslegung des Gesetzes dar. Aufgrund möglicher Änderungen des geltenden Rechts sollten alle bereitgestellten Informationen überprüft und auf ihre Gültigkeit überprüft werden.