Unternehmen, die Abfälle erzeugen, entscheiden sich häufig dafür, Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu verarbeiten. Die Ekomeritum-Gruppe unterstützt sowohl Produktionsunternehmen, die hauptsächlich Abfälle produzieren und deren Verarbeitung nur ein Nebenprozess ist, als auch Unternehmen, die sich auf diesen Bereich spezialisiert haben.
Wir bieten die Erstellung sowohl von Unterlagen für Anträge auf Genehmigungen zur Abfallbehandlung als auch von Anträgen an, die aus zwei oder drei Teilen bestehen Abfallaufkommen, Müllsammlung und Verarbeitung von Abfällen, Erstellung der Dokumentation für integrierte Genehmigungen und Studien zur Beantragung Entscheidungen über Umweltbedingungen Abdeckung der Abfallbehandlung.
Sie verarbeiten Abfälle und kümmern sich um die Entsorgung Genehmigungen für die Abfallverarbeitung Hat sich das nicht ewig hingezogen? Ein ordnungsgemäß ausgefüllter Antrag, der alle Anlagen enthält und fehlerfrei ist, ist der Schlüssel zum Erfolg. Kontaktieren Sie uns für eine zuverlässige Studie. Unabhängig davon, in welcher Branche Sie tätig sind, können Sie auf die Hilfe unserer Experten zählen.
Für die Abfallbehandlung innerhalb und außerhalb der Anlagen ist eine Abfallbehandlungserlaubnis erforderlich.
Wenn:
Eine diesbezügliche Genehmigung wird meist für einen bestimmten Zeitraum erteilt, nicht länger als 10 Jahre.
Eine Ausnahme bildet die Verarbeitungserlaubnis für den Schiffsrecyclinganlagenbetreiber. Sie werden für einen befristeten Zeitraum ausgestellt, der jedoch nicht länger als 5 Jahre sein darf. (Die betreffende Genehmigung kann für einen bestimmten Zeitraum verlängert werden, jedoch nicht länger als weitere 5 Jahre).
(Artikel 44 Absatz 1 und 2 des Abfallgesetzes)
Wichtig ist, dass die Verpflichtung zur Einholung einer Genehmigung für die Verarbeitung durch den Betrieb ab dem Datum des Beginns des Prozesses besteht. Ein Unternehmen, das seine Tätigkeit am ersten Tag des Betriebs der Anlage aufnimmt, für die es entscheidungspflichtig ist, muss über eine gültige Abfallverarbeitungsgenehmigung verfügen!
Die Woiwodschaftsinspektion für Umweltschutz hat das Recht, den Besitz einer gültigen Entscheidung über die Abfallverarbeitung zu kontrollieren.
Er hat das Recht, Anlagen, Geräte und Räume auf dem Grundstück, auf dem sich die Abfallverarbeitungsanlage befindet, zu besichtigen.
Im Rahmen der Kontrolle hat er auch das Recht, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Ergänzungen des Abfallverzeichnisses sowie den Inhalt der Abfallübernahmekarten zu überprüfen.
Der Inspektor überprüft in der Regel auch Dokumente und prüft, ob der Abfall die Unternehmen erreicht und von Unternehmen transportiert wird, die über aktuelle und angemessene Verwaltungsentscheidungen verfügen.
Während des Besuchs überprüft der Inspektor die Methoden der Abfalllagerung und ob die Lagerorte die Anforderungen im Hinblick auf einen angemessenen Schutz möglicher Abfallsickerwasser erfüllen.
– ggf. Brandschutzbericht;
– Entscheidung über die Umweltbedingungen;
– Berechnung der Schadenssicherheit;
– Bescheinigungen und Erklärungen, dass keine Vorstrafen vorliegen.
Abfallverarbeitung bedarf einer entsprechenden Erlaubnis. Sie wird von der zuständigen Behörde auf Antrag des Anlegers gewährt. Das Dokument sollte viele Informationen enthalten. Etwaige formelle oder sachliche Mängel bedürfen einer Ergänzung, was die Verfahrensdauer verlängert und in der Folge den Beginn des Projekts verzögert.
Daher ist es besser, sofort auf die Unterstützung von Spezialisten zu vertrauen, die eine zuverlässige, fehlerfreie Studie erstellen. Im Ausstellungsantrag Genehmigungen für die Abfallverarbeitung sollte Elemente enthalten wie:
Die obige Liste erschöpft nicht den gesamten Umfang der Informationen, die in der Bewerbung enthalten sein sollten Genehmigung zur Abfallverarbeitung. Ohne professionelle Unterstützung kann man leicht den Überblick verlieren. Sie wissen nicht, welche Daten notwendig sind und welche weggelassen werden können? Bei EkoMeritum werden wir eine zuverlässige und vollständige Studie erstellen, die der Behörde als Quelle verlässlicher Informationen dienen wird.
Wenn das Unternehmen brennbare Abfälle transportiert, ist es sehr wahrscheinlich, dass diese auch in brennbaren Abfällen gelagert werden. Die Lagerung dieser Art von Abfällen führt dazu, dass dem Antrag auf eine Abfallverarbeitungsgenehmigung eine zusätzliche Brandschutzbesichtigung sowie die Entscheidung des Kommandanten der Landesfeuerwehr beizufügen sind.
Das Dilemma besteht darin, dass es weder Vorschriften gibt, die den Begriff „brennbarer Abfall“ definieren, noch eine vollständige Liste dieser Abfälle. Die Einteilung von Abfällen in die brennbare oder nicht brennbare Gruppe ist eine grundsätzliche Frage. Es ist sehr wichtig zu entscheiden, ob der Abfall zu einer dieser Gruppen gehört. Dadurch können wir feststellen, ob wir einem bestimmten Antrag auf Genehmigung zur Abfallverarbeitung einen Brandschutzbericht beifügen müssen oder nicht.
Der Brandschutzeinsatz sollte unter anderem Folgendes umfassen: die folgenden Informationen: Brandschutzbedingungen der Anlage oder Anlage, ihres Teils oder einer anderen Abfalllagerstätte. In der Studie sollten die Lagerorte für brennbare Abfälle klar angegeben werden. Wenn ein Feuerwehrmann, der einen Brandbekämpfungsbericht erstellt, feststellt, dass die Bedingungen für die Abfallsammlung ungeeignet sind, kann er vorschlagen, die Lagerorte zu verlegen oder angemessen zu sichern. Es kann ein Vorschlag sein, eine Mauer mit einer geeigneten Struktur zu errichten, um Bedingungen zu gewährleisten, die die Ausbreitung von Feuer minimieren. Eine weitere wichtige Voraussetzung für eine positive Entscheidung besteht darin, sicherzustellen, dass in der Nähe ausreichend Wasser zum Löschen des Feuers verfügbar ist. Es scheint trivial, aber oft reicht der bestehende Zustand nicht aus, was zusätzliche Projektkosten im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Zugangs zu Wasser an der angegebenen Stelle verursacht.
Der Brandbekämpfungsbericht sollte von einem Brandschutzexperten, einem Brandschutzingenieur oder einer Person mit einem Universitätsabschluss in Brandschutztechnik an der Hauptschule für Feuerwehr erstellt werden. Die Auswahl einer Fachausbildung hängt davon ab, welche Behörde eine Entscheidung über die Abfallverarbeitung trifft – sei es der Marschall der Woiwodschaft oder der Starost.
Lagerung brennbarer Abfälle. Überwachung von Abfalllagerstätten.
Bei der Entsorgung brennbarer Abfälle sollte rund um die Uhr eine Videoüberwachung mit Geräten zur Bildaufzeichnung und Identifizierung der am Lagerort dieser Art von Abfällen anwesenden Personen erfolgen. Es besteht die Verpflichtung, die Aufzeichnung vor unbefugtem Zugriff und Verlust zu schützen und sie ab dem Datum ihrer Erstellung einen Monat lang aufzubewahren.
Er hat das Recht, diesbezügliche Aktivitäten zu kontrollieren, z.B. Woiwodschaftsinspektor für Umweltschutz.
Unternehmen, die ihren Verpflichtungen im Hinblick auf angemessene Entscheidungen bei VIEP-Inspektionen nicht nachkommen, erhalten Nachinspektionsanordnungen. Nachbesichtigungsanordnungen verpflichten zur Regelung des formellen und rechtlichen Status.
Zu den Anlagen, die der Gesetzgeber dem Antrag auf Erteilung einer Abfallbehandlungsgenehmigung auflistet, gehört auch die Entscheidung über die Umweltauflagen.
Die Notwendigkeit der Einreichung verlängert den Anlagevorgang erheblich. Dabei handelt es sich um die Prüfung des Antrags durch die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, die zusätzlich standardmäßig die Stellungnahme von drei weiteren Behörden einholt. Dies sind: der Regionaldirektor für Umweltschutz, die Feuerwehr und polnische Gewässer. Dieses Vorgehen ist zeitaufwändig, wurde aber vom Gesetzgeber als richtig anerkannt. Das Versäumnis, einen Umweltauflagenbescheid einzureichen, führt in der Regel bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt zum Abbruch des Verfahrens wegen gravierender Formmängel im Antrag. Die Entscheidung über die Umweltbedingungen spielt eine Schlüsselrolle bei der Prüfung, ob das Unternehmen einen Grund hat, die Möglichkeit einer rechtmäßigen Abfallbehandlung zu beantragen.
Der Gesetzgeber hat dem Abfallbesitzer bereits vor einiger Zeit die Pflicht auferlegt, für die Sammlung und/oder Verarbeitung von Abfällen eine Genehmigung einzuholen. Darüber hinaus wurde in den letzten Jahren die Verpflichtung eingeführt, Schadensersatzansprüche zu berechnen und diese den Anträgen auf Genehmigungen für die Sammlung und Verarbeitung von Abfällen beizufügen. Durch die Sicherung von Ansprüchen sollen die Kosten einer alternativen Abfallentsorgung von einem Ort, der nicht zur Lagerung oder Aufbewahrung vorgesehen ist, abgedeckt werden, falls ein solcher Fall eintreten sollte.
Ein solcher Anordnungsbeschluss kann vom Gemeindevorsteher oder gegebenenfalls vom Bürgermeister oder Präsidenten der Stadt erlassen werden. (Artikel 26 Absatz 2; Artikel 47 Absatz 5 des Abfallgesetzes).
Die oben genannte Bestimmung verpflichtet den Inhaber zur Beseitigung der Abfälle und der durch sie verursachten negativen Auswirkungen auf die Umwelt im Falle des Entzugs der erteilten Genehmigung.
Gemäß Art. 48a Sek. Gemäß § 3 Abs. XNUMX Abfallgesetz ist die Höhe der Anspruchssicherheit wie folgt zu berechnen:
Er ist das Produkt aus dem maximalen Gewicht der Abfälle, die in der Anlage, dem Bauwerk oder einem Teil davon oder auf dem Abfalllagerplatz gelagert werden können, unter Berücksichtigung der Abmessungen des Bauwerks, seines Teils oder eines anderen Abfalllagerplatzes und den Sätzen für die Anspruchssicherung.
Die Verordnung betrifft die Festsetzung der Sätze und die Methode zur Berechnung der Sicherheit ist im Abfallgesetz festgelegt.
Ziel der Verordnung ist es, die Fälle der Beendigung der Abfallbewirtschaftungstätigkeit einzuschränken, die sich aus dem Wunsch ergeben würden, die finanziellen Folgen zu vermeiden, die sich aus der Notwendigkeit der Bewirtschaftung der während der Tätigkeit gesammelten Abfälle und der möglichen Anordnung einer Anordnung zur Beseitigung der Auswirkungen der Wasser- und Bodenverschmutzung ergeben.
Wer eine Entscheidung über die Sammlung von Abfällen oder eine Entscheidung über die Verarbeitung von Abfällen beantragt, ist verpflichtet, zusammen mit dem Antrag auf die oben genannten Entscheidungen entsprechende Bescheinigungen und Erklärungen über die Nichtvorstrafen vorzulegen.
Eine saubere Strafregisterbescheinigung wird vom Nationalen Strafregisteramt ausgestellt.
Darin wird darüber informiert, ob der Antragsteller bis zum Ausstellungsdatum der Bescheinigung nicht rechtskräftig verurteilt ist.
Strafregisterbescheinigung – welche Arten von Strafregisterbescheinigungen und Strafregisterauszügen müssen dem Antrag auf eine Verarbeitungserlaubnis und eine Abfallsammelerlaubnis beigefügt werden?
Dem Antrag auf Genehmigung zur Sammlung von Abfällen und dem Antrag auf Genehmigung zur Verarbeitung von Abfällen sind beizufügen:
Das Ausstellungsdatum ist immer auf dem Dokument angegeben. Das Dokument gibt den tatsächlichen Stand der Dinge (keine Vorstrafen) an einem bestimmten Tag an.
Die interessierte Person oder eine in ihrem Namen handelnde Einrichtung sollte ein ausgefülltes Formular einreichen.
Ein Strafregisterauszug kann auf mehreren Wegen eingeholt werden – persönlich, online im Internet oder per Post.
• Die erste Möglichkeit besteht darin, ein entsprechend ausgefülltes Formular an der KRK-Stelle einzureichen;
• Die zweite Möglichkeit besteht darin, ein Zertifikat online zu beantragen.
Eine solche elektronisch ausgestellte Bescheinigung erfordert:
1. Einrichten eines Kontos auf der KRK-Website
2. eine Anfrage nach Informationen über eine Person erstellen;
3. über ein vertrauenswürdiges Profil verfügen, möglicherweise über ein qualifiziertes Zertifikat, das zum Signieren des Dokuments erforderlich ist;
4. Bezahlen Sie die Gebühr.
Die Ausstellung des Zertifikats erfolgt durch Bereitstellung im KRK-System zum Download
• Der dritte Weg ist die Einholung per Briefanfrage
In diesem Fall ist es notwendig:
1. Ausfüllen der Anfrage nach Informationen über die Person;
2. Erhebung der Gebühr und Beifügung der Zahlungsbestätigung zur gesendeten Anfrage;
Der Brief ist an das KRK-Informationsbüro oder eine der KRK-Informationsstellen zu richten.
Unsere Kunden im Bereich der Dokumentation, die für die Erlangung einer Genehmigung zur Abfallverarbeitung erforderlich ist, sind Unternehmen aus verschiedenen Branchen – nicht nur Produktionsbetriebe, sondern auch Dienstleistungsunternehmen. Wir erstellen auch Dokumentationen für andere Institutionen und öffentliche Unternehmen. Wir bereiten die Dokumentation und den Inhalt von Anträgen für Anlagen auf dem gesamten Gebiet der Republik Polen vor.
Weitere Informationen unter den Links:
- Fristen für die Bearbeitung von Genehmigungsanträgen
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