Lärmmessung – professionelle Lärmemissionsmessungen – Ekomeritum

Lärmmessungen

Lärmemissionsmessungen sind sowohl für Betriebe wichtig, die ihre Auswirkungen auf die umliegenden Gebiete minimieren möchten, um möglichen Ärger durch unzufriedene Nachbarn zu vermeiden, als auch für Privatpersonen, die nach der Arbeit in Ruhe ruhen möchten. Lärm begleitet uns schon lange und ist oft ein großes Problem.

Ekomeritum bietet Lärmmessungen an und Beratungen zur Lösung des Problems, wenn Lärmtests ergeben, dass die zulässigen Werte der an die Umgebung abgegebenen Geräusche überschritten werden.

Lärmmessungen

Uns beschäftigen Fragen: „Wie vermeide ich Lärm?“ „Wie kann man sich vor Lärm hüten“? „Lösen Lärmmessungen unsere Probleme“? „Wie geht man mit Überschreitungen der zulässigen Lärmemissionswerte in die Umgebung um?“

Lärmmessungen

Lärm kann schädlich sein. Unsere Aufgabe besteht darin, es zu erkennen und dem Kunden einen sicheren Weg zu seiner Minimierung aufzuzeigen. Wir bieten akkreditierte Messungen des in die Umgebung abgegebenen Lärms an. Im ganzen Land werden Messungen durchgeführt. Das Ergebnis ihrer Umsetzung ist die Erstellung und Zustellung eines Berichts an den Kunden. 

Lärm gilt allgemein als Umweltverschmutzung. Lärmemissionen unterliegen ähnlichen Beschränkungen wie andere Umweltemissionen. Lärmstandards sind genau definiert. Um die Einhaltung der geltenden Normen durch Unternehmen zu überwachen, führen Messlabore Tests zur Intensität des in die Umgebung abgegebenen Lärms durch.

Lärmmessungen bieten nicht nur die Möglichkeit, die emittierten Geräusche zu kontrollieren, sondern auch die Ursache für übermäßigen Lärm zu ermitteln. Dies ermöglicht eine Reduzierung des Lärms auf das gesetzlich zulässige Maß und trägt so zur Verbesserung des akustischen Zustands der Umgebung bei.

Wir bieten Lärmanalyse- und Messdienstleistungen durch das Messlabor in folgendem Umfang an:

– Messungen des an die Umgebung abgegebenen Lärms,

  • Industrielärmmessungen,
  • Lärmmessungen an Straßen, Bahnstrecken, Straßenbahnlinien,
  • Schallpegelmessungen (A) in Räumen,
  • Messungen der Schallleistungspegel von Maschinen und Geräten,

Wir bieten Dienstleistungen an erfahrene Spezialisten auf dem Gebiet der Fragen im Zusammenhang mit Lärmemissionen in die Umwelt. Dank eines qualifizierten Teams Wir arbeiten effizient und sind wettbewerbsfähig im Verhältnis zu anderen. Wir bieten Ihnen Unterstützung in einem breiten Spektrum.

Es sollten Geräuschtests durchgeführt werden Messlabor mit aktueller Akkreditierung.

Lärm ist ein Geräusch mit einer bestimmten Frequenz, das als zu laut (überhöhte Intensität) empfunden wird. Es handelt sich oft um einen bedrohlichen Faktor, unerwünschte Geräusche oder Geräusche, die durch menschliche Aktivitäten, Maschinen oder Installationen in einem offenen Bereich oder in einem Raum verursacht werden.

Der in die Umwelt abgegebene Lärm stammt nicht nur von Industrie- und Gewerbeanlagen, sondern auch vom Straßen-, Schienen- und Flugverkehr sowie von landwirtschaftlichen Betrieben und verschiedenen Arten von Infrastruktur.

Wir können verschiedene Arten von Lärm anhand ihrer Quelle unterscheiden. Es gibt folgende Arten von Lärm:

– Kommunikationslärm (aus dem Straßen-, Schienen-, Luftverkehr usw.).

– Industrielärm (von Industrieanlagen, technologischen Anlagen, Ventilatoren, Klimaanlagen, Fahrzeugen, die sich auf dem Projektgelände bewegen usw.).

– Lärm in Gebäuden – innerhalb von Gebäuden aus verschiedenen Arten von Installationen, z. B. Wasser, Heizräume und technische Ausrüstung von Gebäuden, Kommunikationswege, Lüftungsanlagen; an öffentlichen Orten, z. B. Lärm in Räumen, in denen sich Menschen aufhalten.

Als unangenehmste Lärmursachen für den Menschen können der Autoverkehr, der Flugverkehr, Industrieanlagen und andere lokale Quellen eingestuft werden, die häufig eine subjektiv empfundene Belästigung verursachen (z. B. Beschallungsanlagen in Räumlichkeiten, Restaurantgärten oder Schießstände).

Die Regelungen zu Lärmemissionen sind im Umweltschutzgesetz festgelegt. Um die Emission (Intensität) von Lärm in der Umgebung zu kontrollieren, wird durch Messungen überprüft, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Lärmnormen eingehalten werden.

Messungen ermöglichen es, die Quelle übermäßigen Lärms zu identifizieren. Dank ihnen sind wir in der Lage, ähnliche zukünftige Überschreitungen zu verhindern, indem wir spezifische Maßnahmen ergreifen, die zu einer Reduzierung des Lärms unter die als akzeptabel erachteten Schwellenwerte führen, was wiederum ein akzeptables Niveau der Schallemission gewährleisten soll.

Messungen der Lärmemissionen an die Umgebung erfolgen tagsüber und nachts mit professionellen Messgeräten.

Normalerweise werden die Messergebnisse in Bezug auf den vorhandenen akustischen Hintergrund (d. h. Geräusche, die in einer bestimmten Umgebung ausgestrahlt werden, aber nicht von der gemessenen Quelle stammen) erstellt und zeigen, woher der Lärm kommt (von welcher Quelle).

Die auf Basis der Messung ermittelten Ergebnisse fließen in den Bericht ein und werden mit den geltenden gesetzlichen Anforderungen verglichen. Bei Feststellung von Überschreitungen der zulässigen Werte für einen bestimmten Geländetyp ist der Lärmemittent verpflichtet, den emittierten Lärm unter die zulässigen Grenzwerte zu senken und, wenn dies nicht möglich ist, seine Tätigkeit einzuschränken oder einzustellen.

Periodische Lärmmessungen im Bereich der Wirtschaftstätigkeit werden durchgeführt, wenn:

– Entscheidungen über den zulässigen Lärmpegel wurden erlassen

oder

– Es wurde eine integrierte Genehmigung erteilt, in der die Häufigkeit der Messungen festgelegt ist.

Regelmäßige Lärmmessungen werden in der Regel alle zwei Jahre durchgeführt.

Bei Lärmmessungen müssen entsprechende atmosphärische Bedingungen vorherrschen.

Lärmmessungen werden unter den angegebenen meteorologischen Bedingungen in einer Höhe von mindestens 3,5 m über dem Boden durchgeführt und dürfen nicht mehr als:

1) vom Hersteller im Gerätehandbuch angegebene Bedingungen;

oraz

2) die folgenden Randbedingungen, sofern sie strenger sind als die vom Hersteller zugelassenen:

  1. Lufttemperatur von -10°C bis 50°C,
  2. Luftfeuchtigkeit von 25 % bis 90 %,
  3. durchschnittliche Windgeschwindigkeit bis zu 5 m/s,
  4. Luftdruck von 900 hPa bis 1100 hPa.

Wenn Messungen unter Bedingungen durchgeführt werden müssen, die von den oben genannten Temperatur- oder Feuchtigkeitswerten abweichen, ist es notwendig, diese Abweichung im Messbericht zu begründen und zusätzlich ihre Auswirkungen auf die Zuverlässigkeit der Messung und die Unsicherheit des Ergebnisses zu analysieren.

Lärmindikatoren sind Lärmparameter, die durch den A-Schallpegel in Dezibel (dB) definiert werden.

Wir unterscheiden:

  • Indikatoren, die hauptsächlich verwendet werden zur Erstellung akustischer KartenUmweltprogramme gegen Lärm durch staatliche und lokale Regierungsinstitutionen – LDWN und LN.

und Indikatoren, die für Unternehmen und Institutionen, die Lärm verursachen, von größerem Interesse sind.

  • Zielzeiger Kontrolle der Nutzungsbedingungen der Umgebung für einen Tag:
  • LAeqD- äquivalenter Schallpegel A für die Tageszeit   aus 6.00 Uhr bis 22.00,
  • LAeqN- äquivalenter Schallpegel A für die Zeit der Nacht  aus 22.00 bis 6.00 Uhr XNUMX.

Die Rechtsakte legen die zulässigen Lärmpegel als Indikatoren LDWN, LN, LAeqD und LAeqN für Gebietstypen fest, differenziert nach der Art der Bebauung:

  • Wohnsiedlung,
  • Krankenhäuser und Pflegeheime,
  • Gebäude, die dem dauerhaften oder vorübergehenden Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen dienen,
  • Spa-Bereiche,
  • Erholungs- und Freizeitbereiche,
  • Wohn- und Dienstleistungsentwicklung;

Eine weitere Messart sind Lärmmessungen am Arbeitsplatz.

Jeder Arbeitgeber hat die Pflicht, den Arbeitnehmern sichere Arbeitsbedingungen zu bieten – dies ist eine seiner Hauptaufgaben.

Es sollte darauf geachtet werden, dass der Arbeitsplatz ausreichend beleuchtet ist und dass der Mitarbeiter während der Arbeit die richtige Körperhaltung einnimmt. Wichtig sind zunächst die akustischen Bedingungen – am Arbeitsplatz sollten Lärmnormen nicht überschritten werden. Bei voraussichtlicher Überschreitung ist dem Arbeitnehmer entsprechende Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen.  

Unter ungünstigen Bedingungen kann es zu einer irreversiblen Schädigung kommen, die zu einer Schädigung des Gehörs des Arbeitnehmers, aber auch zu einer Verschlechterung seines Wohlbefindens führen kann.

Es ist schädlich, wenn ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum hochintensivem Lärm ausgesetzt ist. Es kann sich auf die Leistung und Motivation des Mitarbeiters auswirken.

Der Arbeitgeber sollte innerhalb von 30 Tagen nach Aufnahme der Tätigkeit eine Lärmmessung am Arbeitsplatz anordnen.

Im Falle einer Änderung des Geräts, technischer oder technologischer Bedingungen, die sich auf die Änderung der Arbeitsbedingungen auswirken, sollten Lärmmessungen am Arbeitsplatz erneut durchgeführt werden.

Es ist auch notwendig, die Messungen nach einem Jahr zu wiederholen, wenn an Arbeitsplätzen Lärm über 0,5 NDN gemessen wurde. Eine Wiederholung der Messungen ist nach zwei Jahren erforderlich, wenn an den Arbeitsplätzen ein Lärmpegel von 0,2 bis 0,5 NDN registriert wurde.

 Das Material dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Auslegung des Gesetzes dar. Aufgrund möglicher Änderungen des geltenden Rechts sollten alle bereitgestellten Informationen überprüft und auf ihre Gültigkeit überprüft werden.

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