OFFIZIELLE BEDINGUNGEN

 

Fristen für die Prüfung von Genehmigungs-/Bescheidanträgen (Fristen für die sogenannte Form- und Rechtsstandsregelung):

 

   1. Meldung zur Gasemissions- und Staubemissionsmeldung.

   2. Gasemissionsgenehmigung, Staubemissionsgenehmigung.

   3. Mitteilung zum Wasserrecht.

   4. Wassergenehmigung.

   5. Genehmigung zur Abfallerzeugung.

   6 Genehmigung zur Abfallbehandlung.

   7. Genehmigung zur Abfallsammlung.

   8. Beschluss zur Genehmigung der hydrogeologischen Dokumentation.

   9. Genehmigung des geologischen Bauprojekts. 

Laut KPA sollte das Amt den Fall unverzüglich prüfen. Fälle, in denen ein Verfahren erforderlich ist: spätestens bis innerhalb eines Monatsund besonders kompliziert: innerhalb von 2 Monaten (Artikel 35 der Verwaltungsgerichtsordnung).

offizielle Fristen

 

10. Regelung zur Genehmigung des Brandschutzgutachtens. 

Nach den Informationen, die wir von einem der Feuerwehrleute der Feuerwehrzentrale erhalten haben, unterliegen sie bei der Prüfung von Anträgen auf eine Entscheidung im Bereich der berücksichtigten Brandschutzberichte bisher nicht der KPA-Aufzeichnung!!!

 

11. Integrierte Genehmigung. 

Das Amt sollte den Antrag auf eine integrierte Genehmigung innerhalb einer bestimmten Frist prüfen 6 miesięcy ab dem Datum seiner Einreichung. Tatsächlich kann diese Frist verlängert werden, da die Ämter häufig keine Fristen für die Einholung von Genehmigungen, Stellungnahmen und Fristen für die Aussetzung von Verfahren angeben. Darüber hinaus kann sich der Erlass einer Entscheidung aus anderen Gründen verzögern, die außerhalb der Kontrolle des Amtes liegen. 

 

12. Entscheidung über Umweltbedingungen. 

Laut KPA sollte das Amt den Fall unverzüglich prüfen. Fälle, in denen ein Verfahren erforderlich ist: spätestens bis innerhalb eines Monatsund besonders kompliziert: innerhalb von 2 Monaten (Artikel 35 der Verwaltungsgerichtsordnung).

Die Bearbeitungszeit bei der Stelle, bei der der Antrag eingereicht wird, beträgt in der Regel etwa 60 Tage (30 Tage + 30 Tage, getrennt durch 30 Tage, die normalerweise für die Einholung einer Stellungnahme von RDOŚ, PIS, polnischen Gewässern benötigt werden).

Tatsächlich dauert die Bearbeitung eines Falles etwa 90 Tage, manchmal sogar 4 bis 5 Monate.

Die oben genannten Fristen umfassen nicht die vorgesehenen Fristen für:

– um bestimmte Tätigkeiten auszuführen;

– Zeiten der Verfahrensaussetzung;

– die Dauer der Mediation;

(Artikel 57 der Verwaltungsgerichtsordnung)

 

Es wurde davon ausgegangen, dass auch die Zeit, in der sich die Postkorrespondenz außerhalb des Prüfungsamts befindet, nicht zur Verfahrensdauer zählt.


Das Material dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Auslegung des Gesetzes dar. Aufgrund möglicher Änderungen des geltenden Rechts sollten alle bereitgestellten Informationen überprüft und auf ihre Gültigkeit überprüft werden.

Kontaktiere uns! - Vertrauen Sie unseren Spezialisten!
Wir sind von Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr erreichbar.