1. Übermittlung der Bestellung durch den Besteller an den Auftragnehmer. Für jede Dienstleistung senden wir dem Kunden (bevor wir mit der Ausführung beginnen) eine Liste der notwendigen Materialien zu, die es uns ermöglichen, mit der Ausführung der Dienstleistung zu beginnen.
2. Bereitstellung von Materialien durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer, d. h. Informationen über die Anlage und deren Verwendung, verwendete Zubereitungen/Stoffe und Produkte, eingesetzte Geräte zur Schadstoffreduzierung, bisher durchgeführte Messungen und Unterlagen des Antragstellers im erforderlichen Umfang, die dem Antrag beizufügen oder in den Antrag aufzunehmen sind.
3. Beginnen Sie mit der Vorbereitung der Dokumentation durch den Auftragnehmer, analysieren Sie die gesendeten Materialien und fordern Sie möglicherweise den Arbeitgeber auf, diese durch verschiedene Arten von Quellmaterialien zu ergänzen, die bisher noch nicht gesendet wurden.
Materialien, die den verschiedenen Arten von Unterlagen beigefügt werden müssen, die der Investor erhalten sollte (um sie Anträgen auf Genehmigungen/Genehmigungen/Entscheidungen oder Benachrichtigungen beizufügen), sind häufig erforderlich, da sie sicherstellen, dass der formelle Inhalt des Antrags vollständig ist, und es dem Amt ermöglichen, Verwaltungsverfahren bezüglich des Antrags einzuleiten.
Im Falle von Mängeln im Antrag wird die Geschäftsstelle deren Ergänzung verlangen oder den Fall aufgrund formaler Mängel unberücksichtigt lassen. Daher ist es wichtig, dass der Investor diese Dokumente/Daten so schnell wie möglich sammelt.
(in folgenden Fällen - Anwendung:
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(in den folgenden Fällen - Vorhandensein von:
(in folgenden Fällen - Anwendung:
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(in folgenden Fällen - Anwendung:
Im Fall von Dokumentation im Zusammenhang mit
Es ist notwendig, Vorberechnungen durchzuführen, die Vorberechnungsergebnisse und andere Anlagenquelldaten in den Modellierer einzugeben Verbreitung von Schadstoffen in der Luft, Durchführung von Berechnungen durch das Programm, Analyse der Ergebnisse, Beschreibung der Ergebnisse und Beschreibung der antragstellenden Einheit (z. B. Anlage), Anlage (Quellen und Emittenten – laufende Prozesse und Geräte zur Reduzierung der in die Luft emittierten Schadstoffe), Zusammenfassung der Ergebnisse in beschreibender und grafischer Form).
Im Fall von Erstellung der Dokumentation zu:
Es ist notwendig, die Gerätedokumentation hinsichtlich der Geräuschemissionen zu analysieren, Vorberechnungen durchzuführen, die Ergebnisse der Vorberechnungen und andere Quelldaten zur Anlage in das Modellierungsprogramm einzugeben die Ausbreitung von Lärm in die Umgebung, Durchführung von Berechnungen durch das Programm, Analyse der Ergebnisse, Beschreibung der Ergebnisse und Beschreibung der antragstellenden Einheit (z. B. Anlage), Installation (Quellen und Emittenten – laufende Prozesse und Geräte zur Reduzierung von Lärm in der Umgebung), Zusammenfassung der Ergebnisse in beschreibender und grafischer Form.
Im Fall von Erstellung der Dokumentation zu:
Es ist notwendig, Berechnungen durchzuführen, die Ergebnisse zu analysieren, die Ergebnisse zu beschreiben und die antragstellende Einheit (z. B. Anlage), Anlage (Quellen und Emittenten – laufende Prozesse und Ausrüstung) zu beschreiben zur Wasserentnahme/Abwasserentsorgung, wobei die Ergebnisse in beschreibender und grafischer Form zusammengefasst werden.
Im Fall von Erstellung der Dokumentation zu:
Es ist erforderlich, eine tabellarische Beschreibung des Abfalls und der Art seiner Bewirtschaftung, eine Beschreibung des antragstellenden Unternehmens (z. B. einer Anlage), der Anlagen (Quellen und Emittenten – laufende Prozesse und Geräte) zu erstellen für die Abfallwirtschaft, wobei die Ergebnisse in beschreibender und grafischer Form zusammengefasst werden.
4) Übermittlung der vorbereiteten Dokumentation in elektronischer Form zur Genehmigung durch den Besteller (einschließlich der Beschreibung der Anlage und des Betriebs der Anlage).
5) Eingabe der Kommentare des Arbeitgebers, falls vorhanden.
6) Nach Erhalt der Genehmigung – Anfertigen eines Ausdrucks der Dokumentation in der entsprechenden Anzahl von Exemplaren und deren Zustellung.
7) Die Leistung umfasst die Teilnahme an Verwaltungsverfahren in erster Instanz im Falle eines Ersuchens der Geschäftsstelle um Klarstellung oder Ergänzung des Inhalts der Dokumentation.
Das Material dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Auslegung des Gesetzes dar. Aufgrund möglicher Änderungen des geltenden Rechts sollten alle bereitgestellten Informationen überprüft und auf ihre Gültigkeit überprüft werden.