Gebühren für die Nutzung der Umwelt – Ekomeritum

GEBÜHREN FÜR DIE NUTZUNG DER UMWELT

Gemäß dem Umweltschutzgesetz ist jedes Unternehmen, das die Umwelt nutzt und durch seine Tätigkeit verursacht wird, berechtigt Emissionen von Gasen und Staub in die Luft oraz lagert Abfall müssen Umweltgebühren zahlen.

Umweltnutzungsgebühren stellen eine Art Entschädigung für die Nutzung der natürlichen Umwelt dar und die so erzielten Mittel werden dem Umweltschutzfonds zugeführt.

Bezahlung für die Nutzung der Umwelt

Entität, die die Umgebung nutzt. – Wer nutzt die Umgebung?

Die Entität, die die Umgebung nutzt, ist:

Umweltgebühren. – Wer ist verpflichtet, die Gebühr zu berechnen und Berichte über Gebühren für die Umweltnutzung auszufüllen und einzureichen?

Entität, die die Umgebung nutzt ist verpflichtet, Berichte über die Nutzung der Umwelt zu erstellen und Gebühren zu zahlen.

  • Einbringen von Gasen und Staub in die Luft aus verschiedenen Prozessen, darunter:
    • technologische Prozesse,
    • Nachladen von Motorbenzin,
    • Verbrennungskessel und -motoren,
    • Aufzucht oder Aufzucht von Geflügel;
  • Ausgegebene Emissionszertifikate (die Regeln sind im Gesetz über das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten festgelegt);
  • Lagerung von Abfällen.

[Kunst. 273. U EOŚ]

Umweltgebühren

Das bedeutet, dass der Unternehmer Folgendes verursacht:

a) Emissionen von Gasen und/oder Staub in die Luft

b) Lagerung und/oder Lagerung von Abfällen 

zuvor dazu verpflichtet ist unabhängig Berechnung der Gebühren für die Nutzung der Umwelt.

Die Pflicht zur Erstellung des Berichts liegt bei jedem Unternehmen, unabhängig davon, ob die Angelegenheit organisiert oder unorganisiert erfolgt.

Jedes Jahr müssen Berichte über die Nutzung der Umwelt erstellt und dem Marschall der Woiwodschaft bis Ende März für das vorangegangene Jahr vorgelegt werden.

Nach der Durchführung der Berechnungen (basierend auf der Höhe der erhobenen Gebühr) kann sich herausstellen, dass außer der Registrierung der Nutzung der Umwelt und der Archivierung der Dokumentation im Falle einer Inspektion keine behördliche Maßnahme erforderlich ist.

  • Ein Unternehmen, dessen berechnete Gebühr 100 PLN nicht übersteigt, ist nicht verpflichtet, der Umweltschutzbehörde einen Bericht vorzulegen oder eine Gebühr zu zahlen.
  • Liegt der Gesamtbetrag zwischen 100 und 800 PLN, ist das Unternehmen verpflichtet, der Umweltschutzbehörde einen Bericht vorzulegen, ohne dass eine Gebühr zu entrichten ist.
  • Wenn der Gesamtbetrag 800 PLN übersteigt, ist das Unternehmen verpflichtet, zusammen mit der Zahlung der Gebühr einen Bericht einzureichen.

Liegt keine erforderliche Genehmigung vor, muss der Umweltnutzer für die Freisetzung von Gasen oder Stäuben in die Luft eine um 500 % erhöhte Gebühr zahlen.

[Kunst. 292. U EOŚ]

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Die Überweisung der Umweltabgaben an den Umweltschutzfonds erfolgt über das örtlich und sachlich zuständige Marschallamt.

Der Umweltnutzer ist verpflichtet, die Aufzeichnungen mindestens 5 Jahre lang aufzubewahren. Bei der Inspektion hat die Woiwodschaftsinspektion für Umweltschutz das Recht, zu prüfen, ob dem Unternehmen Berichte vorliegen und ob es die berechneten Gebühren entrichtet hat, indem es der zuständigen Behörde Aufzeichnungen und Berichte sowie Nachweise über deren Übermittlung vorlegt.

Die gebräuchlichste Form der Nutzung der zu berechnenden Umgebung ist:

Verbrennung von Brennstoffen in Fahrzeugen, Geräten, Kesseln, Aggregaten, Heizgeräten oder Heizkörpern;

Einsatz von Chemikalien in verschiedenen Prozessen;

Schweißen, Schneiden, Stanzen, Schleifen;

Nachfüllen des durch Leckagen in stationären oder mobilen Klimaanlagen austretenden Kältemittels;

Lagerung von flüssigen Brennstoffen, Umladen von Brennstoffen;

Tierhaltung, landwirtschaftliche Nutzpflanzen, Gartenbau;

Beladung von Lagersilos.

Zusätzlich zu den oben genannten gibt es auch andere Arten der Umweltnutzung, die die Notwendigkeit erzeugen, diese zu erfassen und ein Entgelt für die Umweltnutzung zu berechnen und zu zahlen. 

Wenn Sie den Umfang Ihrer Aufgaben prüfen möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle.

Auch wenn Sie Inhaber eines Kleinunternehmens sind und „nur“ ein Auto oder einen Heizkessel für den Unternehmensbedarf haben Dann sind Sie verpflichtet, jedes Jahr eine Liste mit Informationen und Daten über den Umfang der Umweltnutzung und die Höhe der fälligen Gebühren zu erstellen und an den Marschall der Woiwodschaft zu senden!!!

Die Nichtzahlung von Gebühren für die Nutzung der Umwelt kann Konsequenzen haben!!!

Die Gebühren für die Nutzung der Umwelt für das Vorjahr sollten unabhängig berechnet und bei Überschreitung des gesetzlich festgelegten Schwellenwerts bis zum 31. März auf das Konto des zuständigen Marschallamtes überwiesen werden.

Für geringe Emissionen können Gebühren- oder Meldebefreiungen gelten, dies entbindet das Unternehmen jedoch nicht von der Verpflichtung, die Gebühr zu berechnen und ggf. nachzuweisen, dass diese nicht zu zahlen war. 

Der Umweltnutzer ist unabhängig von der eingeführten Befreiung verpflichtet, Aufzeichnungen zu führen und Daten über die Höhe der erhobenen Gebühr aufzubewahren.

Glauben Sie, dass die erstmalige Berechnung der Gebühren und das Ausfüllen des Berichts für eine ungeschulte Person erforderlich sind ist nicht das sprichwörtliche „Kinderspiel“.

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Das Material dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Auslegung des Gesetzes dar. Aufgrund möglicher Änderungen des geltenden Rechts sollten alle bereitgestellten Informationen überprüft und auf ihre Gültigkeit überprüft werden.

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