Die hydrogeologische Dokumentation besteht aus verschiedenen Teilen, z.B. der Teil über die durchgeführte Analyse, eine Zusammenfassung der Ergebnisse von Feldtests und Messungen, Interpretation dieser Tests und Messungen in Form von Diagrammen, Karten, Querschnitten und Schlussfolgerungen.
Es besteht aus folgenden Teilen:
mit den Ergebnissen von Tests und Messungen
Diagramme, Karten und Abschnitte
Dabei handelt es sich um eine erweiterte Erläuterung des tabellarischen und grafischen Teils mit der Analyse der Ergebnisse
Die hydrogeologische Dokumentation wird in der Regel in standardisierter Form nach geltenden Normen und Vorschriften erstellt.
Entscheidungen zur Genehmigung hydrogeologischer Dokumentationen werden auf unbestimmte Zeit erlassen.
Das Unternehmen ist verpflichtet, vor Beginn der Nutzung der Entnahme eine Entscheidung einzuholen.
Die zuständige Behörde für den Erlass einer Entscheidung zur Genehmigung der hydrogeologischen Dokumentation ist der Gemeindevorsteher, Bürgermeister, Starost oder Woiwodschaftsgeologe, wenn die Kapazität des Brunnens 50 m3/Stunde übersteigt.
Eingang einer Bestellung vom Besteller.
Bereitstellung von Materialien durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer (z. B. vereinfachte Auszüge aus dem Grundbuch für Grundstücke, eine Übersichtskarte der Grundstücke, auf denen sich die Anlage befindet, und der unmittelbaren Nachbarn, Unterlagen des Antragstellers im erforderlichen Umfang, die dem Antrag beizufügen oder dem Antrag beizufügen sind).
Beginnen Sie mit der Vorbereitung der Dokumentation durch den Auftragnehmer, analysieren Sie die gesendeten Materialien und fordern Sie möglicherweise deren Ergänzung durch den Auftraggeber an, führen Sie Berechnungen durch, analysieren Sie die Ergebnisse, beschreiben Sie die Ergebnisse und beschreiben Sie das antragstellende Unternehmen (z. B. Anlage) und die Installation und fassen Sie die Ergebnisse in beschreibender Form zusammen.
Nach Erhalt der Genehmigung drucken wir die Dokumentation in der entsprechenden Anzahl aus und liefern sie aus.
Teilnahme an Verwaltungsverfahren für den Fall, dass es Stellungnahmen der Geschäftsstelle zur Dokumentation gab.
Fristen für die Prüfung des Antrags in der Geschäftsstelle. Laut KPA hat das zuständige Amt 30 Tage (in besonderen Fällen bis zu 60 Tagen) Zeit, den Antrag zu prüfen.
Das Material dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Auslegung des Gesetzes dar. Aufgrund möglicher Änderungen des geltenden Rechts sollten alle bereitgestellten Informationen überprüft und auf ihre Gültigkeit überprüft werden.