Dokumentationstraining - Ekomeritum

SCHULUNGSDOKUMENTATION

Arbeitsschutzdienst

Arbeitsgesetzbuch Artikel 237 § 2. Der detaillierte Umfang der Tätigkeiten, Befugnisse, Pflichten und Qualifikationen der Arbeitsschutzdienste sind in der Verordnung des Ministerrats vom 2. September 1997 über Arbeitsschutzdienste (GBl. von 1997, Nr. 109, Pos. 704, in der jeweils gültigen Fassung) festgelegt.

Wir bieten Arbeitgebern Gesundheits- und Sicherheitsdienstleistungen auf der Grundlage von Outsourcing an.Dies ist die bequemste Lösung, die in der Bereitstellung von Gesundheits- und Sicherheitsdiensten besteht.

Wir bieten Dienstleistungen für Unternehmen jeder Größe an.

Schulungsdokumentation

Unser Angebot umfasst z.B. Entwicklung:

Wir organisieren Gesundheits-, Sicherheits- und Brandschutzschulungen. für Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeder Berufsgruppe. 

Wir bieten Schulungsdienstleistungen an, z Schulung BHP Erstausbildung, wiederkehrende Schulung und Fachschulung (für Bahnwärter, Hakenführer, Bediener von Elektrowerkzeugen usw.).

Wir organisieren Schulungen in einem Hörsaal in Warschau oder beim Kunden. Wir betreuen Unternehmen in der gesamten Woiwodschaft Masowien. Wir führen Schulungen in Form von traditionellen Schulungen, Schulungen, Schulungsseminaren, Gesundheits- und Sicherheitskursen und angeleiteter Selbsterziehung durch.

Arten der Ausbildung

Vor der Aufnahme eines Arbeitnehmers am Arbeitsplatz muss der Arbeitgeber für dessen Erstausbildung sorgen.

Es besteht aus:

  • allgemeine Unterweisung, die Fertigkeiten und Grundkenntnisse zur Ausführung von Arbeiten umfasst,
  • Arbeitsplatzunterweisung, die je nach Arbeitsplatz Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und -regeln umfasst.

Allgemeine und berufliche Schulungen sind schriftlich zu bestätigen und das Dokument den Mitarbeiterakten beizufügen.

Es werden regelmäßig Schulungen durchgeführt, um das Wissen zu aktualisieren und das Wissen im Bereich Gesundheit und Sicherheit in Bezug auf die vom Mitarbeiter während der Erstschulung erworbenen Fähigkeiten zu ergänzen.

Die Häufigkeit der regelmäßigen Schulungen hängt von der Position des Mitarbeiters ab.

  1. co mindestens einmal im Jahr - Mitarbeiter in manuellen Positionen, bei besonders gefährlichen Arbeiten,
  2. mindestens alle 3 Jahre - Mitarbeiter in Arbeitspositionen keine besonders gefährlichen Arbeiten ausführen,
  3. mindestens alle 5 Jahre - Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die andere Arbeitnehmer leiten: Manager, Vorarbeiter, Meister, Ingenieure und technische Mitarbeiter und Konstrukteure, Konstrukteure von Geräten und Maschinen, Mitarbeiter von Gesundheits- und Sicherheitsdiensten und diejenigen, die die Arbeiten dieses Dienstes ausführen, Technologen und Produktionsorganisatoren,
  4. mindestens alle 6 Jahre - Verwaltungs- und Büroangestellte, die keine Arbeiten verrichten, bei denen sie schädlichen, belastenden oder gefährlichen Faktoren ausgesetzt sind oder die keine Verantwortung im Bereich Gesundheit und Sicherheit tragen.

Wir bieten umfassende Brandschutzdienstleistungen an. individuell auf die Bedürfnisse zugeschnitten (auch Kontroll- und Überwachungsleistungen, außerdem organisieren wir Brandschutzschulungen).

  • erste Brandschutzausbildung,
  • regelmäßige Brandschutzschulung,
  • Erstellung von Brandschutzanweisungen,
  • Bereitstellung aktueller Brandschutzschilder und -anweisungen für das Unternehmen,
  • Installation geeigneter Evakuierungs- und Brandzeichen. gemäß den Bestimmungen zur Ausrüstung von Unternehmen mit Rettungs- und Feuerlöschgeräten,
  • Übungen zur Rettung und Evakuierung von Gebäuden.

 Das Material dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Auslegung des Gesetzes dar. Aufgrund möglicher Änderungen des geltenden Rechts sollten alle bereitgestellten Informationen überprüft und auf ihre Gültigkeit überprüft werden.

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