Arbeitsgesetzbuch Artikel 237 § 2. Der detaillierte Umfang der Tätigkeiten, Befugnisse, Pflichten und Qualifikationen der Arbeitsschutzdienste sind in der Verordnung des Ministerrats vom 2. September 1997 über Arbeitsschutzdienste (GBl. von 1997, Nr. 109, Pos. 704, in der jeweils gültigen Fassung) festgelegt.
Wir bieten Arbeitgebern Gesundheits- und Sicherheitsdienstleistungen auf der Grundlage von Outsourcing an.Dies ist die bequemste Lösung, die in der Bereitstellung von Gesundheits- und Sicherheitsdiensten besteht.
Wir bieten Dienstleistungen für Unternehmen jeder Größe an.
Wir organisieren Gesundheits-, Sicherheits- und Brandschutzschulungen. für Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeder Berufsgruppe.
Wir bieten Schulungsdienstleistungen an, z Schulung BHP Erstausbildung, wiederkehrende Schulung und Fachschulung (für Bahnwärter, Hakenführer, Bediener von Elektrowerkzeugen usw.).
Wir organisieren Schulungen in einem Hörsaal in Warschau oder beim Kunden. Wir betreuen Unternehmen in der gesamten Woiwodschaft Masowien. Wir führen Schulungen in Form von traditionellen Schulungen, Schulungen, Schulungsseminaren, Gesundheits- und Sicherheitskursen und angeleiteter Selbsterziehung durch.
Vor der Aufnahme eines Arbeitnehmers am Arbeitsplatz muss der Arbeitgeber für dessen Erstausbildung sorgen.
Es besteht aus:
Allgemeine und berufliche Schulungen sind schriftlich zu bestätigen und das Dokument den Mitarbeiterakten beizufügen.
Es werden regelmäßig Schulungen durchgeführt, um das Wissen zu aktualisieren und das Wissen im Bereich Gesundheit und Sicherheit in Bezug auf die vom Mitarbeiter während der Erstschulung erworbenen Fähigkeiten zu ergänzen.
Die Häufigkeit der regelmäßigen Schulungen hängt von der Position des Mitarbeiters ab.
Wir bieten umfassende Brandschutzdienstleistungen an. individuell auf die Bedürfnisse zugeschnitten (auch Kontroll- und Überwachungsleistungen, außerdem organisieren wir Brandschutzschulungen).
Das Material dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Auslegung des Gesetzes dar. Aufgrund möglicher Änderungen des geltenden Rechts sollten alle bereitgestellten Informationen überprüft und auf ihre Gültigkeit überprüft werden.