Behördeninspektionen – Umsetzung von Nachinspektionsanordnungen – Ekomeritum

BEHÖRDENKONTROLLEN

Meistens stoßen wir auf Kontrollen mit Woiwodschaftsinspektion für Umweltschutz (WIOŚ) oder mit Büro des Marschalls.

Wir unterstützen Sie dabei Umsetzung der von beiden oben genannten Stellen erlassenen POST-INSPEKT-ANORDNUNG.

Wir arbeiten effizient, ermitteln schnell den Bedarf und erstellen eine Bewertung.

Wir bieten Dienstleistungen zu wettbewerbsfähigen Preisen und eine effiziente Ausführung der beauftragten Aufgaben.

Organinspektionen

Die gebräuchlichste Steuerung ist die VIEP-Steuerung

Dorfkontrolle

Die VIPP-Inspektion kann sein:

a) geplant (in den Kontrollplan des Amtes eingetragen),

b) periodisch (von Zeit zu Zeit Inspektion der Anlage aufgrund der Besonderheiten ihres Betriebs oder der eigenen Anlagen),

c) zufällig (infolge eines Ereignisses, das eine andere Entität betraf, z. B. einen Nachbarn der Anlage).

Unser Unternehmen unterstützt Sie bei der Umsetzung der VIEP CONTROL REGULATIONS (Provinzinspektor für Umweltschutz).

Wir handeln schnell, ermitteln effizient Bedarfe und bewerten Leistungen. Wir bieten Dienstleistungen zu wettbewerbsfähigen Preisen an und erledigen die beauftragten Aufgaben schnell.

Bitte kontaktieren Sie uns in folgenden Bereichen:


a) Bereitschaft zur Regelung des formellen und rechtlichen Status im Rahmen von:

  • Gas- und Staubemissionen,
  • Verarbeitung, Herstellung, Transport, Abfallsammlung,
  • Entnahme von Wasser aus Zuläufen,
  • Einleitung von Regen- und Schmelzwasser in Gewässer oder in den Boden,
  • Einleitung von Abwässern, die besonders schädliche Stoffe enthalten
    in die Kanalisation eines anderen Unternehmens/einer anderen Einrichtung,
  • Besitz von Anlagen, die einer integrierten Genehmigung unterliegen;


b) die Notwendigkeit, einen Bericht über die Gebühren für die Nutzung der Umwelt im Hinblick auf Gas- und Staubemissionen in die Luft zu berechnen und zu erstellen,

c) die Notwendigkeit, sich bei KOBIZE zu melden,

d) Registrierung von Abfällen,

e) Ergänzung des Sammelverzeichnisses der Abfallwirtschaft,

f) Ergänzung der Verpackungsberichte,

g) Vervollständigen Sie die Meldung und vervollständigen Sie die Berichte über Elektro- und Elektronikgeräte.


h) die Notwendigkeit, Messungen und Prüfungen durchzuführen im Rahmen von:

  • Gas- und Staubemissionen,
  • Wasser aus Zuläufen,
  • Abwasserentsorgung (einschließlich besonders schädlicher Stoffe enthaltender Abwässer, die in die Kanalisation einer anderen Körperschaft eingeleitet werden) und Regen- und Schmelzwasser sowie in Gewässer oder in den Boden eingeleitete Abwässer),
  • Lärmemissionen in die Umwelt;


i) die Dichtheit von Vorrichtungen zum Schutz der Umwelt zu prüfen,

j) die Notwendigkeit, einen Abscheider (Abwasservorbehandlung) oder eine Vorrichtung zur Reduzierung von Gasemissionen in die Luft (z. B. VOCs) zu installieren,

und in anderen Bereichen.

 Das Material dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Auslegung des Gesetzes dar. Aufgrund möglicher Änderungen des geltenden Rechts sollten alle bereitgestellten Informationen überprüft und auf ihre Gültigkeit überprüft werden.

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