Eigenständiger Abfalltransport durch das Unternehmen – ist das möglich? Was ist zu beachten? - Öko-Verdienst

Eigenständiger Abfalltransport durch das Unternehmen – ist das möglich? Was ist zu beachten?

Sind Sie ein Unternehmer, der Abfall erzeugt? Möchten Sie wissen, ob Sie sie zur weiteren Entwicklung selbst zum Standort transportieren können? Wir zerstreuen Zweifel am unternehmenseigenen Abfalltransport und sagen uns, was es zu beachten gilt.

Ist es für das Unternehmen möglich, Abfälle eigenständig zu transportieren?

 Nach dem in Polen geltenden Recht handelt es sich um ein Unternehmen, das Abfälle erzeugt kann sie selbstständig transportieren an die für die weitere Verwaltung zuständige Stelle. Es gibt eine Bedingung: Es muss als Hersteller im BDO-Register eingetragen sein. Eine Eintragung im Abschnitt VII der BDO „Beförderung von Abfällen“ ist jedoch nicht erforderlich.

BDO – was ist das?

 BDO ist eine Abfalldatenbank (oder genauer gesagt eine Datenbank zu Produkten, Verpackungen und Abfallmanagement), d. h. ein integriertes IKT-System, das unter anderem aus folgendem besteht: aus dem BDO-Register und Module zur Umwelterfassung und -berichterstattung. Es erlaubt Sammeln und Verwalten aller AbfallinformationenZiel ist es, das Recyclingniveau insgesamt zu verbessern sowie Graumärkte und illegale Mülldeponien zu reduzieren.

Eigenständiger Abfalltransport durch das Unternehmen – was ist zu beachten?

 Der eigenständige Transport von Abfällen durch ein Unternehmen ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Es gibt ein paar Dinge zu erwähnen Unternehmer sollten sich erinnern, wenn er sie umsetzen will, ohne sich dem Risiko einer Strafe auszusetzen.

  1. Erlangung eines Eintrags im BDO-Register als Abfallproduzent. Der Umfang des Eintrags muss abdecken alle Abfälle, einschließlich gefährlich. Letztere werden im Abfallkataster mit einem Top-Index in Form eines Sternchens „*“ gekennzeichnet. Im Falle eines Abfallerzeugers, der Abfälle auf eigene Faust an die für die weitere Bewirtschaftung zuständige Stelle transportiert, reicht eine solche Eintragung aus, um den Transport selbständig durchzuführen.
  2. Die obige Regel weist einige Einschränkungen auf. Wenn sich das Unternehmen mit dem Transport von Abfällen befasst andere als die von ihnen selbst hergestellten (z. B. aufgrund der Überlassung eines Transportmittels) ist in der BDO im Abschnitt VII ein zusätzlicher Eintrag erforderlich (als „Beförderung von Abfällen“). Wichtig ist, dass Abfälle nur innerhalb Polens transportiert werden dürfen. Für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen gelten im Einzelfall zusätzliche Regelungen erfordert die Einholung der erforderlichen Genehmigungen.
  3. Der Abfallmenge sind keine Grenzen gesetzt (einschließlich gefährlicher Abfälle), die das Unternehmen, das sie produziert, an die für ihre weitere Entsorgung zuständige Stelle transportieren kann. Für Genehmigungen zur Erzeugung von Abfällen gelten Abfallgrenzwerte, deren Gewicht 1 Mg pro Jahr bei gefährlichen Abfällen oder 5000 Mg pro Jahr bei nicht gefährlichen Abfällen übersteigt. Auch für den grenzüberschreitenden Transport gelten Mengenbegrenzungen.
  4. Ein Unternehmer, der die von ihm erzeugten Abfälle selbstständig transportiert, muss für deren Entsorgung sorgen Der Transport stellte keine Gefahr für die natürliche Umwelt dar und erfüllte alle im Gesetz enthaltenen Anforderungen. Beispielsweise sind bei gefährlichen Abfällen die Bestimmungen des Gesetzes vom 19. August 2011 über die Beförderung gefährlicher Güter (polnisches Gesetzblatt von 2011, Nr. 227, Pos. 1367 in der jeweils gültigen Fassung) anzuwenden. In nicht gesetzlich geregelten Angelegenheiten gelten folgende Verträge:
  • ADR – ist ein europäisches Abkommen, das den internationalen Transport gefährlicher Güter auf der Straße betrifft. Es wurde am 30. September 1957 in Genf ausgearbeitet und 1975 von Polen ratifiziert (Gesetzblatt von 2019, Pos. 769).
  • RID – es handelt sich um die Vorschriften für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter, die Anhang C des am 9. Mai 1980 in Bern erstellten Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF – GBl. von 2017, Pos. 1355) bilden,
  • DNA – ist ein europäisches Abkommen, das die internationale Beförderung gefährlicher Güter (ADN) auf Binnenwasserstraßen betrifft. Es wurde am 26. Mai 2000 in Genf abgeschlossen (Gesetzblatt von 2010, Pos. 1537).

Der zweite wichtige Rechtsakt, den Unternehmer, die den von ihnen erzeugten Abfall selbstständig transportieren, einhalten müssen, ist die Verordnung des Umweltministers vom 7. Oktober 2016 über detaillierte Anforderungen an den Transport von Abfällen (polnisches Gesetzblatt von 2016, Pos. 1742). Es definiert unter anderem: Transportarten und erforderliche Kennzeichnung der Transportmittel.

Es gibt keine Vorschriften, die es einem Unternehmen, das Abfälle (einschließlich gefährlicher Abfälle) produziert, verbieten würden, diese selbst an einen Ort zu transportieren, an dem sie ordnungsgemäß entsorgt werden. Dieser Transport muss jedoch stattfinden gemäß den geltenden Vorschriften und Regeln zur Sicherheit der Umwelt, des Eigentums sowie der menschlichen Gesundheit und des Lebens. Wenn die Einhaltung strenger Standards keine Option ist, ist es besser, den Abfalltransport spezialisierten Unternehmen anzuvertrauen. Dadurch werden mögliche Strafen für unsachgemäßes Management vermieden.

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