Behinderung der VIEP-Kontrolle – was ist die Strafe und was ist die Drohung?

Die Inspektion von Unternehmen hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes gehört zu den Befugnissen der Woiwodschaftsinspektion für Umweltschutz. Allerdings läuft es nicht immer so, wie es sollte. Für Unternehmer bestehen Schwierigkeiten bei der Durchführung von Kontrollen. Warum sollte man nicht in den Kontrollprozess eingreifen? Was steht dabei auf dem Spiel?  

Behinderung der VIEP-Kontrolle – was bedeutet dieser Ausdruck? Welche Handlungen sind strafbar?

 Unter Behinderung der VIEP-Kontrolle ist jede zu verstehen Störung des Kontrollprozessesdie es der Umweltschutzinspektionsbehörde sogar teilweise unmöglich machen oder erschweren, den Sachverhalt zu ermitteln und den Zweck der Inspektion zu erreichen. Es umfasst alle Verhaltensweisen, die den normalen Ablauf der Kontrollaktivitäten beeinträchtigen.

Um zu die Aktivitäten von VIEP behindernkann der Unternehmer beispielsweise:

  • die Prüfungszeit verlängern, z.B. durch Nichterhalt von Korrespondenz,
  • verhindern, dass Inspektoren die Räumlichkeiten des Unternehmens betreten,
  • die berechtigte Bitte des Inspektors ablehnen,
  • die Inspektion erschweren,
  • die Entnahme von Proben zur Analyse verhindern,
  • die Herausgabe von Dokumenten verweigern
  • und sogar versuchen, den Inspektor absichtlich zu täuschen.

Welches Risiko besteht, die VIEP-Inspektion zu behindern? Verwaltungs- und strafrechtliche Haftung des Unternehmers

 Zur Verhinderung und Verhinderung von VIEP-Inspektionen Verwaltungs- und strafrechtliche Haftung. Die Strafen sind so hoch, dass Störungen bei Kontrollen selten sind. Dennoch kommen sie immer noch vor. Was droht einem Unternehmer, der versucht, den Inspektor an der Ausübung behördlicher Tätigkeiten zu hindern? Wann wird die Behörde Strafen verhängen?

1. Administrative Verantwortung. Dies führt zur Verhängung eines Bußgeldes gegen den Unternehmer. Gemäß Art. 31c Sek. Gemäß Art. 1 Punkt 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2991 über die Aufsichtsbehörde für Umweltschutz (GBl. von 2021, Pos. 1070) kann sie zwischen 10 und 000 PLN betragen. Die Verhängung der Geldbuße erfolgt durch die zuständige Behörde der Umweltschutzinspektion – durch Bescheid, der sofort vollstreckbar ist.

Die Verwaltungshaftung umfasst: hinter Versäumnis, die erforderlichen Unterlagen einzureichen i weigerte sich zu antworten auf Controller-Anfragen. Zur Sachverhaltsfeststellung kann der VIEP-Inspektor vom Unternehmer eine schriftliche oder mündliche Auskunft verlangen. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann als Behinderung der VIEP-Kontrollen eingestuft werden. Wichtig ist, dass die dem Verantwortlichen zur Verfügung gestellten Informationen sachlich und umfassend sind.

Zur Sachverhaltsaufklärung ist VIEP berechtigt, den Unternehmer zu einer Anhörung zu laden. Wenn er will weigerte sich, den Anruf anzunehmen Um das Gespräch zu vermeiden, kann es als Behinderung der VIEP-Kontrolle eingestuft werden und zur Verhängung einer Geldbuße führen.

Das Versäumnis, Korrespondenz einzusammeln, kann als Folgendes angesehen werden nicht schuld, wenn der Unternehmer trotz größter Sorgfalt die Arbeiten nicht rechtzeitig abschließen konnte. Die kontrollierte Person muss nachweisen, dass die aufgetretenen Hindernisse, die sie daran gehindert haben, die Vorladung entgegenzunehmen, äußerer und objektiver Natur waren und dass sie selbst unter den gegebenen Umständen die größte Anstrengung unternommen hat, um sie zu beseitigen, dies jedoch nicht getan hat.

 2. Strafrechtliche Verantwortlichkeit. Nach dem Strafgesetzbuch wird eine Person, die einen VIEP-Inspektor an der Ausübung seiner Amtspflichten hindert oder behindert, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft.

Die Verhinderung oder Behinderung von VIEP-Inspektionsaktivitäten kann nicht nur mit der Verhängung einer Geldbuße, sondern auch mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. obwohl Die Sanktionen sind schwerwiegendDennoch gibt es immer noch Unternehmer, die versuchen, den Prüfer an der Durchführung einer Prüfung und Sachverhaltsfeststellung zu hindern.

Entgegen dem Anschein muss die Inspektion des Umweltschutzamtes nicht beängstigend sein. Man muss sich nur richtig darauf vorbereiten. Sie wissen nicht, wie es geht? Kontaktieren Sie unsere Spezialisten. W EkoMeritum erkennt mögliche Unregelmäßigkeiten und – wo möglich – werden wir versuchen, sie zu beseitigen. Wir helfen Ihnen auch dabei, die Empfehlungen nach der Inspektion umzusetzen.

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