KOBiZE – welche Unternehmen sind zur Erstellung der Berichte verpflichtet?

Um ein Unternehmen im Einklang mit dem Gesetz zu führen, muss der Unternehmer unter anderem folgende Verpflichtungen erfüllen: Umweltschutz. Einer von ihnen reicht KOBiZE Jahresberichte ein? Was ist dieses Register? Welche Unternehmen sind zur Meldung verpflichtet und wie kann eine Meldung ordnungsgemäß an KOBiZE übermittelt werden?

KOBIZE – was ist das? Welche Unternehmen sind meldepflichtig? Welche Strafe droht bei Nichtmeldung?

Das Nationale Zentrum für Emissionsbilanzierung und -management (KOBiZE) wurde gegründet, um die Verpflichtungen zu erfüllen, die sich unter anderem aus folgendem ergeben: aus EU-Richtlinien und stehen im Zusammenhang Luftschutz i Schadstoffausgleich. Zu ihren Aufgaben gehört die Verwaltung des EU-ETS in Polen, also des EU-Handelssystems Treibhausgasemissionszertifikate.

Zu den Grundkompetenzen von KOBiZE gehört auch Betrieb einer nationalen Datenbank – ein Register, in dem Daten über den Ausstoß von Treibhausgasen und anderen Stoffen erfasst werden. Darüber hinaus führt es nationale Bestandsaufnahmen durch und erstellt Analysen, Berichte und Datenzusammenfassungen, die es der Regierung, der Kommunalverwaltung und interessierten Stellen vorlegt.

KOBiZE-Bericht – wer reicht ihn ein?

Gemäß dem Gesetz vom 17. Juli 2009 über das Emissionsmanagementsystem [...] besteht die Pflicht zur Registrierung in der KOBiZE-Datenbank und zur Vorlage jährlicher Berichte über die Menge der emittierten Treibhausgase und anderer Stoffe Jede Entität nutzt die Umgebung (was zu Emissionen führt). Es reicht also aus, einen Firmenwagen zu nutzen oder eine Klimaanlage oder einen Heizkessel im Unternehmen zu nutzen, um verpflichtet zu sein, einen Bericht an KOBiZE auszufüllen und eine Umweltgebühr zu erheben.

Welche Strafen drohen, wenn keine Meldung an KOBiZE übermittelt wird?

In Polen geltende Vorschriften Sie weisen nicht explizit auf strafrechtliche Sanktionen hin wegen Nichtregistrierung und Übermittlung eines Berichts an KOBiZE. Dies bedeutet jedoch nicht, dass kein Risiko einer Nichteinhaltung besteht.

Das Versäumnis, einen Bericht zu bestimmten Bereichen der Umweltnutzung einzureichen, kann für den Unternehmer oder die Institution ein empfindliches Bußgeld zur Folge haben. Während der Inspektion kann die Umweltschutzinspektion dem Unternehmen Auflagen auferlegen eine Geldstrafe von 50 Zloty (siehe: Gesetz über das System zum Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten) und verpflichten es in den Nachprüfungsempfehlungen auch dazu, den Rückstand auch für den Zeitraum bis zu 5 Jahren auszugleichen.

KOBiZE-Bericht – Frist

Der Bericht an KOBiZE sollte jährlich eingereicht werden. Das meldende Unternehmen hat hierfür Zeit bis Ende Februar. Andererseits sollte ein Unternehmen, das am System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten teilnimmt, einen entsprechenden Bericht und Bericht vorlegen bis 31. März. Der Bericht sollte Angaben zum vorangegangenen Kalenderjahr enthalten.

Wie reiche ich einen Bericht bei KOBiZE ein? Welche Informationen sollte der Bericht enthalten?

Der KOBiZE-Bericht kann ausgefüllt und eingereicht werden über das Internet. Erstellen Sie einfach ein Konto in der Datenbank und folgen Sie den Anweisungen. Allerdings kann es eine Herausforderung sein, den Bericht selbst auszufüllen, insbesondere für jemanden, der ihn zum ersten Mal erstellt. Die Struktur der KOBiZE-Datenbank, die Vielzahl ihrer Ebenen und Registerkarten können für einen Anfänger recht kompliziert erscheinen. Schon eine kleine Menge an einzugebenden Daten über Geräte und Anlagen, die in einem Unternehmen/einer Institution verwendet werden, können ein Problem darstellen.

Unternehmen füllen die Datenbank am häufigsten einmal im Jahr aus. Lernen, wie man es benutzt, und sich dann oft nach einem Jahr Pause daran erinnern erhöht die Kosten des Unternehmens als den Service auszulagern. Die Arbeitszeit des Arbeitnehmers kostet den Arbeitgeber immer etwas und könnte gewinnbringender genutzt werden – für Tätigkeiten, die direkt den Gewinn des Unternehmens steigern.

In dieser Situation lohnt es sich, sich dafür zu entscheiden Unterstützung von Spezialisten. Bei Ekomeritum helfen wir Ihnen dabei, den Bericht so zu vervollständigen, dass er allen formalen und rechtlichen Anforderungen entspricht und Informationen enthält, die den Tatsachen entsprechen und mit anderen von Ihnen eingereichten Umweltberichten übereinstimmen. Auf Ihren Wunsch führen wir auch Schulungen im Unternehmen im Bereich der Erstellung und Eingabe des Berichts in das System durch.

Im KOBiZE-Bericht muss unter anderem Folgendes umfassen::

  • Emissionsdaten im Einklang mit anderen Arten der Umweltberichterstattung, z. B. in Bezug auf Umweltgebühren,
  • Informationen über eingegangene Verwaltungsentscheidungen,
  • Informationen zu gemeldeten Installationsbetriebsberichten.

Es ist auch nicht ohne Bedeutung richtige Auswahl der Datenquellen bezüglich der Emissionen. Sie können z.B. Berichte über kontinuierliche und periodische Messungen oder Sicherheitsdatenblätter für die verwendeten Zubereitungen.

Die Verpflichtung, KOBiZe Jahresberichte vorzulegen, liegt bei jedem Unternehmen, das die Umwelt nutzt. Um zu Vermeiden Sie falsche Dateneingabenlohnt es sich, die Unterstützung von Umweltberatungsspezialisten in Anspruch zu nehmen. Es ist eine komfortable Lösung, die Zeit und Nerven spart.

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